Bluttat in Kaprun

Aus purer Verzweiflung die Frau getötet

Salzburg
01.08.2015 11:39
Es war eine pure Verzweiflungs-Tat: Mitte Februar raste ein Mann (59) in Kaprun mit dem Wagen gegen eine Tunnelwand. Schwer verletzt gestand er den Hilfskräften: "Ich habe meine Frau getötet!" Der Pinzgauer überlebte und sieht sich nun mit einer Anklage nicht wegen Mordes, sondern Totschlags konfrontiert. Ein Gutachten spricht von einer psychologischen Ausnahmesituation!

So recht konnte damals im Februar niemand im Kaprun fassen, was eigentlich genau geschehen war. In den frühen Morgenstunden rast der frühere Tischler Johann N. (59) gegen das Südportal des Schaufelbergtunnels. Schwer verletzt konnte der Pensionist geborgen werden und gestand: "Ich habe meine Frau getötet." Im Haus der beiden fanden Polizisten dann auch die Leiche von Eva N. (57). Johann N. lag Wochen im Koma, dann Monate im Tiefschlaf. Mehrmals wurde er operiert, letztlich musste ihm ein Bein amputiert werden. Derzeit ist der U-Häftling auf Rehabilitation in der Justizanstalt Wien.

Anklage wegen Totschlags - nicht wegen Mordes
Jetzt erhob die Salzburger Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Pinzgauer. Wegen Totschlags - nicht wegen Mordes! Strafrahmen: Fünf bis zehn Jahre! Grundlage dafür ist das neuropsychiatrische Gutachten, das von einer Ausnahmesituation des Beschuldigten spricht. So habe er sich in einer heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen lassen, seine Frau zu töten. "Das bedeutet nicht, dass die Tat nachvollziehbar ist, sondern lediglich sein Gemütszustand", erklärt Marcus Neher, Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Konkret war N. (Verteidiger Georg Schmeissner) schlicht völlig überfordert. Seine Frau litt an Depressionen, konnte sich nicht mehr um den Haushalt kümmern. "In einer Situation der suizidalen Einengung hat er sich dann zu der Tat entschlossen", so Neher. Mit einem 1,9 Kilogramm schweren und 62 Zentimeter langen Nageleisen schlug er seiner Frau drei Mal auf den Kopf ehe er sich ins Auto setzte. Laut Gutachter leidet der Mann an einer höhergradigen, tiefgreifenden Bewusstseinsstörung. Ein Prozess-Termin steht noch aus.

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