Streifenverbot

Adidas verklagt ITF wegen Streifenverbots

Sport
27.04.2006 13:39
Der Sportartikel-Hersteller adidas klagt gegen den Internationalen Tennis-Verband ITF und die Organisatoren der vier Grand-Slam-Turniere. Das Unternehmen wehrt sich dagegen, dass sein Markenzeichen - die klassischen drei Streifen - auf der Wettkampfkleidung der Sportler bei den wichtigsten Tennisturnieren auf die Größe von 5 mal 5 Zentimeter limitiert werden soll.

Wie aus einer entsprechenden Erklärung der adidas-Group im April 2006 hervorgeht, wehrt sich adidas mit der Klage vor dem Obersten Gerichtshof in London gegen eine einseitige Verfügung der ITF, wonach die Größe der Hersteller-Logos reduziert werden soll. Adidas beharrt in dem Statement darauf, dass die drei Streifen kein normales Hersteller-Logo seien und daher nicht unter die vorgesehene Regelung fallen dürften.

Über die neue Logo-Regelung seien die Hersteller von Tennisbekleidung erst im Februar informiert worden - am 26. Juni und damit erstmals beim Turnier in Wimbledon (26. Juni bis 9. Juli) soll diese bereits wirksam werden. "Wir wehren uns gegen weitere Einschränkungen. Seit mehr als 30 Jahren hat niemand die drei Streifen beanstandet, daraus ergibt sich auch ein Gewohnheitsrecht", sagte adidas-Sprecher Jan Runau. Mit der ITF und den Organisatoren der Grand-Slam-Turniere habe man in zahlreichen Gesprächen versucht, einen Kompromiss zu finden. "Es geht nicht um eine Sonderbehandlung unseres Unternehmens, sondern um mehr Platz für alle", meinte Runau.

Wimbledon-Boss: "Reduzierung absolut richtig"
Vor dem Obersten Gerichtshof in London will das Unternehmen per Einstweiliger Verfügung erreichen, dass in Wimbledon die neue Regel noch keine Anwendung findet. Der Chief Executive des All England Clubs, Ian Ritchie, sagt dagegen: "Wir glauben, dass es absolut richtig ist, Werbung auf der Bekleidung der Spieler zu reduzieren und eine geschmackvolle und professionelle Kleiderordnung zu bewahren."

Für die Wimbledon-Organisatoren stellen die drei Streifen ein Hersteller-Logo dar und dürften daher auch nicht auf mehr als 25 Quadratzentimetern zu sehen sein. "Die Klage von adidas entbehrt jeder Grundlage, und wir werden unsere Regeln entschieden verteidigen", teilte der All England Lawn Tennis and Croquet Club (AELTCC) mit.

Olympisches Werbeverbot ausgetricktst
Bei den Olympischen Winterspielen im Februar dieses Jahres war dem Sportartikelhersteller aus Herzogenaurach ebenfalls der großflächige Einsatz seiner drei Streifen auf der Olympiakleidung verboten worden. Damals hatte adidas allerdings einen Ausweg gefunden, um großflächiger auf der Kleidung der Athleten vertreten zu sein. So zierten die Ärmel der Sportlerkleidung bei den Wettkämpfen in Turin eine digitalisierte Reihe der Ziffer 3. Aus der Ferne betrachtet ergab dieses Muster wieder die berühmten drei Streifen.

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(Bild: KMM)



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