Abenteuer-Urlaub

Entführungsopfer werden künftig zur Kasse gebeten

Österreich
27.04.2006 15:06
Entführte Abenteurer können künftig vom Gesetzgeber zur Kasse gebeten werden. Wenn ein Tourist "grob schuldhaft" Opfer einer Entführung wird, kann von ihm ein Selbstbehalt in der Höhe von maximal 20.000 Euro der Befreiungskosten vom Staat verlangt werden. Das hat der Nationalrat am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen.

Der außenpolitische Sprecher der ÖVP, Spindelegger, betonte, dass der Selbstbehalt nicht zum Tragen kommt, wenn sich die entführte Person aus familiären, beruflichen oder humanitären Gründen in der Region befand. Die Novelle sei ein Signal an jene, die sich bewusst in Gefahr begeben.

Der freiheitliche Klubobmann Scheibner erinnerte an den Anlassfall für die Gesetzesänderung: Ein Architektenpaar wurde Ende 2005 im Jemen entführt - unter Missachtung einiger Sicherheitsvorkehrungen, wie Scheibner sagte. Er verteidigte die Selbstbehalt-Bestimmung damit, dass sich eine KfZ-Versicherung bei einem grobschuldhaft verursachten Autounfall über den Regressweg vom Versicherten auch Schadenersatzansprüche zurückholen könne.

Die Opposition zeigte sich zwar mit der Intention des Gesetzes, nicht aber mit der konkreten Formulierung einverstanden. Peter Schieder, außenpolitischer Sprecher der SPÖ, kritisierte, dass nicht ganz klar sei, wann die grobe Schuldhaftigkeit vorliege. Dieser Kritik schloss sich auch die Grüne Ulrike Lunacek an.

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