9 tote Babys
Todesmutter muss 15 Jahre ins Gefängnis
Nach Ansicht des Gerichts hatte die 40 Jahre alte Frau die acht anderen Kinder, die zwischen 1992 und 1998 geboren worden waren, nicht richtig versorgt. Dies wäre aber ihre Pflicht als Mutter gewesen, erläuterte das Gericht. Die Neugeborenen seien an Unterkühlung gestorben. Die Verteidigung kündigte sofort nach dem Urteil Revision an.
Lebenslang gefordert
Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen achtfachen Mordes verlangt. Die Verteidigung forderte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Totschlags in minderschwerem Fall. Die Todesserie gilt in der deutschen Kriminalgeschichte als beispiellos. Die Frau bleibt nach dem Spruch vom Donnerstag in Haft.
In Badetücher und Plastiksackerl gewickelt
Die Kammer zeigte sich in dem Urteil überzeugt, dass die Babys lebend zur Welt kamen. Es gebe aber keine sicheren Hinweise darauf, dass Tötung durch aktives Tun vorliege. Die 13-fache Mutter aus Frankfurt (Oder) habe die Leichen in Badetücher und Plastiksackerl gewickelt und dann in Gefäßen auf ihrem Balkon vergraben.
Im Prozess geschwiegen
Das Gericht berief sich in erster Linie auf die Aussagen der Angeklagten in früheren Vernehmungen. Im Prozess hatte die Frau geschwiegen. Die Beweisaufnahme hatte nach Ansicht des Gerichts nur wenig zur Aufklärung des Falles beigetragen. Die skelettierten Leichen waren im vergangenen Sommer auf dem elterlichen Grundstück der Frau bei Aufräumarbeiten entdeckt worden.
Wenn die Wehen einsetzten, griff sie zur Flasche
Immer wenn die Wehen einsetzten, will sich die Frau betrunken haben. Die gelernte Zahnarzthelferin hatte die Schwangerschaften nach eigenen Aussagen verheimlicht und die neun Kinder ohne fremde Hilfe zur Welt gebracht. Die Frau hat vier lebende Kinder. Eltern der toten Babys sind die Angeklagte und ihr Ex-Ehemann, ein hauptamtlicher Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit. Der Mann hatte in den Vernehmungen vor dem Prozess ausgesagt, von den Schwangerschaften und Geburten nichts gemerkt zu haben.
Gutachten beweist Schuldfähigkeit
Einem Gutachten zufolge ist die Angeklagte voll schuldfähig. Ein Sachverständiger schätzte die Frau als "blitzgescheit" mit einem sehr hohen Intelligenzquotienten ein. Als "Nesthäkchen" wuchs sie mit älteren Geschwistern, Neffen und Nichten wohlbehütet in einer Großfamilie auf dem Lande auf. Die Möglichkeit, ein Gymnasium zu besuchen und danach zu studieren, ließ sie ungenutzt.
Wollte den Mann nicht verlieren...
Mit 17 Jahren lernte sie ihren späteren Ehemann kennen. Als 21- Jährige hatte sie bereits drei Kinder. Ihr Mann lehnte weiteren Nachwuchs vehement ab. Sie wiederum fürchtete nach eigenem Bekunden, ihren Mann und die großen Kinder zu verlieren, sollte er von einer weiteren Schwangerschaft erfahren.
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