Rast hatte für seinen Mandanten beim Unabhängigen Verwaltungssenat Niederösterreich einen zweiten Einspruch gegen die geplante Abschiebung erhoben. Dieser sei erneut abgewiesen und bereits ein Heimreisezertifikat erstellt worden. Zudem sei vom Untersuchungsrichter eine Einvernahme zu dem angeblichen Übergriff in einer Lagerhalle in der Leopoldstadt angesetzt worden. Das wertet Rast als Indiz für eine mögliche vorzeitige Abschiebung.
Appell der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft Wien appellierte am Mittwoch, J. bis zu einem möglichen Prozess gegen die unter Misshandlungsverdacht stehenden Polizisten nicht abzuschieben. Der Schwarzafrikaner gibt an, am 7. April von drei Beamten der WEGA geschlagen, gedemütigt und mit dem Umbringen bedroht worden zu sein, nachdem seine Abschiebung gescheitert war.
Anwälte ziehen zurück
Unterdessen müssen sich sowohl das mutmaßliche Opfer als auch die drei beschuldigten Polizisten um einen neuen Rechtsbeistand bemühen. Denn Rast und sein Kanzleipartner Farid Rifaat mussten den Fall nach einem Einspruch der Rechtsanwaltskammer abgeben. Das Büro hatte nämlich sowohl das mutmaßliche Opfer als auch die Beschuldigten vertreten.
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