Damit könnten Herzfrequenz, Trainingszustand, Essverhalten oder die komplette Krankengeschichte erhoben werden. Voßhoff forderte von Versicherten vor allem privater Kassen, nicht unbedacht mit ihren Gesundheitsdaten umzugehen. Die mit der Offenlegung der Daten verbundenen kurzfristigen, finanziellen Vorteile sollten gegen die langfristigen Gefahren abgewogen werden, erklärte die Datenschutzbeauftragte.
Eine wachsende Zahl privater Krankenversicherungen bietet Apps an, durch die Versicherte Daten etwa über die Wahrnehmung von Vorsorgeuntersuchungen oder sportliche Aktivitäten übermitteln können. Die Versicherung Generali will ab kommendem Jahr in Deutschland einen Tarif anbieten, bei dem Kunden mit gesunder Lebensweise Rabatte oder Geschenke erhalten.
Vorteile vor allem für junge Menschen verlockend
Die mit solchen Versicherungstarifen angebotenen Vorteile klingen Voßhoff zufolge besonders für junge und gesunde Menschen verlockend. Prognosen über die künftige gesundheitliche Entwicklung der Versicherten könnten aber dazu genutzt werden, profilgenaue Angebote zu unterbreiten, das Leistungsspektrum entsprechend anzupassen oder künftige Risikozuschläge zu berechnen.
Nicht nur bei den privaten Krankenversicherungen, auch bei den gesetzlichen Kassen sei ein wachsendes Interesse an Gesundheits- und Fitnessdaten ihrer Versicherten zu beobachten, erklärte Voßhoff. Während die Mitglieder gesetzlicher Kassen per Gesetz vor der unbedachten Preisgabe sensibler Daten geschützt seien, könnten die Privatversicherten der Datenerhebung vertraglich zustimmen. Der Gesetzgeber sollte solch einen Schutz auch für Versicherte privater Kassen erwägen. Derzeit gibt es bereits eine Masse von rund 400.000 Medizin-, Gesundheits- und Lifestyle-Apps auf dem Markt.
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