"Stimmen gehört"

Mit Fleischerbeil Seniorin attackiert: Einweisung!

Österreich
15.07.2015 15:07
Ein 25 Jahre alter Mann ist am Mittwoch in Klagenfurt wegen versuchten Mordes vor Gericht gestanden. Ihm wurde vorgeworfen, im Dezember in Villach mit einem Fleischerbeil auf eine 80-jährige Frau losgegangen zu sein und sie verletzt zu haben. Er wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Die Geschworenen stimmten bei der Frage, ob der Täter sein Opfer töten wollte, siebenmal mit Ja und einmal mit Nein. Die Entscheidung, dass der Beschuldigte zur Tatzeit nicht zurechnungsfähig war, fiel einstimmig. Der vorsitzende Richter Bernd Lutschounig gab nach der Entscheidung der Geschworenen bekannt, dass die Voraussetzung für die Einweisung vorliege. Dem Krankheitsbild nach sei zu befürchten, dass der Angeklagte weiterhin solche Taten begehen werde. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Staatsanwältin Karin Schweiger gab keine Erklärung ab.

Stimmen befahlen Massaker
Der türkische Staatsbürger hatte die Frau in Villach auf offener Straße angegriffen. Er schlug mit einem Fleischerbeil auf die 80-Jährige ein und trennte ihr dabei einen Teil des Ohres ab. Bei seiner Einvernahme durch die Polizei gab er an, er habe zur Tatzeit "Stimmen gehört" - diese hätten ihm befohlen, ein Massaker anzurichten. Auch vor Gericht wiederholte er das. Die Frau ist in der Zwischenzeit gestorben, ihr Tod hängt nicht mit der Tat zusammen. Ihre Verletzungen hätten jedoch viel schwerer ausfallen können, vermerkte ein Gutachter: "Nur durch glückliche Umstände, wie schützende Bekleidung der Frau, ist bei der Tat nicht mehr passiert."

"Ich mache so etwa nie wieder"
Der 25-Jährige selbst gab sich vor Gericht reumütig: "Ich mache so etwa nie wieder, bitte schicken Sie mich nach Hause", sagte er immer wieder. Auch der Verteidiger des jungen Mannes sprach davon, dass sein Mandant nicht mehr gefährlich sei und deshalb kein Grund für eine Einweisung vorliege: "Er ist seit sechs Monaten im Zentrum für seelische Gesundheit und medikamentös eingestellt." Der Gutachter, der den psychischen Zustand des Beschuldigten untersucht hatte, sah das aber anders: "Der Angeklagte ist ein psychisch schwer kranker Mensch." Und weiter: "Wenn man ihn entlassen würde, dann wäre sehr bald mit einem Rückfall zu rechnen."

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