Ob es ein formelles Verfahren gegen Deutschland gehen wird, ist noch nicht absehbar. Bei den meisten der sogenannten "Pilot"-Prozeduren kommt es laut EU-Kommission zu keinem offiziellen Verfahren wegen der Verletzung von EU-Recht.
Uber klagt über Geschäftseinschränkungen
Der umstrittene Fahrdienst-Vermittler hatte sich bereits im Februar bei der EU-Kommission über Einschränkungen seines Geschäfts in Deutschland beschwert. Dabei ging es um die Angebote UberPop (Privatleute bieten mit ihren Autos über eine Handy-Anwendung Fahrdienste an) und UberBlack (Vermittlung von Chauffeursdiensten mit Mietwagen). UberPop wird derzeit in Deutschland nicht angeboten, UberBlack gibt es in Frankfurt und München.
Konkret nimmt Uber bei seiner Beschwerde das deutsche Personenbeförderungsgesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ins Visier - und deren Anwendung durch deutsche Gerichte und Behörden. Das Unternehmen sieht sich in einem unfairen Nachteil gegenüber Taxi-Anbietern. "Obwohl wir eine digitale Vermittlungsplattform sind, fallen wir unter Gesetze, die noch aus den 1950er-Jahren stammen", beklagte ein Sprecher.
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