Einen Satz neuer Reifen für sein Auto hat sich Leser Walter B. aus Niederösterreich bei einem Reifenhändler gekauft. Was ihm nach dem Kauf auffiel: Nur einer der vier Reifen wurde auch im Jahr des Kaufes produziert. Die drei anderen Reifen waren bereits drei Jahre alt. Deshalb fuhr der Niederösterreicher zurück zum Händler. Dieser teilte ihm mit, dass das unterschiedliche Alter der Reifen kein Problem sei. "Wenn ich neue Reifen kaufe, sollten diese dann nicht auch neu sein?", fragte sich Herr B. in seinem Schreiben an die Ombudsfrau.
Bei A.T.U, wo Herr B. die Reifen gekauft hatte, teilte man uns auf Anfrage mit, dass laut dem deutschen Bundesverband für Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk ungebrauchte und sachgemäß gelagerte Reifen bis zu fünf Jahre ab ihrem Produktionsdatum als neuwertig gelten und daher unbedenklich als Neureifen verkauft und montiert werden können.
Nicht ganz so lange sehen Experten des Autofahrerbunds ARBÖ die Frist für den Verkauf als Neureifen: "Werden Reifen kühl, trocken und lichtgeschützt gelagert, kommt es bis zu drei Jahre zu keinem Qualitätsverlust."
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