Wiederbetätigung

Gudenus zu einem Jahr bedingt verurteilt

Österreich
26.04.2006 14:33
Der frühere FPÖ-Politiker John Gudenus ist wegen Wiederbetätigung verurteilt worden. Gudenus hatte in einem Interview unter anderem gemeint, Gaskammern habe es zwar gegeben "aber nicht im Dritten Reich sondern in Polen". Die Geschworenen befinden Gudenus dafür schuldig, gegen das NS- Verbotsgesetz verstoßen zu haben und verurteilen ihn zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedingt.

Das Strafmaß befindet sich im unteren Bereich der gesetzlichen Möglichkeit. Der Strafrahmen für einen Verstoß gegen Paragraf 3H des Verbotsgesetzes - Leugnung und gröbliche Verharmlosung des Holocaust - beträgt ein bis zehn Jahre.

Das Urteil der acht Geschworenen fiel eindeutig aus: im ersten Anklagepunkt (betreffend ein "Report"- Interview) erfolgte die Verurteilung mit sieben Ja-Stimmen, beim zweiten Anklagepunkt (betreffend ein "Standard"-Interview) mit acht Ja-Stimmen.

Keine Einsicht beim Angeklagten Gudenus
Gudenus hat sich zu Beginn des Prozesses nicht schuldig bekannt. Sein Verteidiger betonte, Gudenus habe die Existenz der Gaskammern "nie in Frage gestellt". Der Staatsanwalt hatte dem Ex-Politiker aber genau das vorgeworfen.

Gudenus Anwalt Farid Rifaat sieht diese Aussage jedoch nicht als Verstoß gegen das Verbotsgesetz, das die Leugnung oder Verharmlosung des Holocaust unter Strafe stellt. Gudenus habe nicht generell die Existenz von Gaskammern abgestritten, sondern lediglich die Prüfung der Frage gefordert, ob es schon im "Dritten Reich" Gaskammern gegeben habe.

Als "Drittes Reich" gelte jedoch nur die Zeit von 1933 bis zum "Anschluss" Österreichs 1938, meinte Rifaat. Danach sei Hitler-Deutschland bis 1945 das "Großdeutsche Reich" gewesen und für diese Periode sei die Existenz der Gaskammern unbestritten.

Haarspalterei als Verteidungs-Strategie
Mit dieser Unterscheidung zwischen dem "Dritten Reich" und dem "Großdeutschen Reich" rechtfertigte sich auch Gudenus selbst: Er könne nicht sagen, ob es von 1933 bis 1938 schon Gaskammern gegeben habe, für die Zeit danach sei deren Existenz jedoch "unbestritten", betonte er in seiner Aussage vor den acht Geschworenen.

Der Ankläger konfrontierte Gudenus in seinem Eröffnungsplädoyer einmal mehr mit seinen diesbezüglichen Aussagen, etwa mit der Forderung nach einer wissenschaftlichen Prüfung der Existenz von Gaskammern im Dritten Reich. "Damit leugnet er im Kern wesentliche Elemente des nationalsozialistischen Terrors und ist im strafbaren Bereich des Verbotsgesetzes", betonte Staatsanwalt Karl Schober.

FOTO: Andi Schiel

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