Zahlreiche Punkte

Die Schlusserklärung des Griechenland-Gipfels

Ausland
13.07.2015 12:41
Als Voraussetzung für Verhandlungen über ein drittes Hilfspaket in Höhe von 82 bis 86 Milliarden Euro muss das Parlament in Athen bis Mittwoch eine Reihe von Sofortmaßnahmen umsetzen sowie die Schlusserklärung des Euro-Gipfels vom Montag annehmen. Im Folgenden die wichtigsten Punkte der Gipfel-Erklärung im Überblick.

Finanzierungsbedarf: Die Staats- und Regierungschefs rechnen insgesamt mit einem Hilfspaket in Höhe von 82 bis 86 Milliarden Euro. Aktuell braucht Griechenland bis 20. Juli, wenn EZB-Kredite fällig werden, 7 Milliarden Euro, weitere 5 Milliarden bis Mitte August. Über diese Brückenfinanzierung sollen die Euro-Finanzminister nun "dringend" beraten.

Sofortmaßnahmen: Neben einer Annahme der Gipfelerklärung muss das Athener Parlament bis Mittwoch, den 15. Juli, eine Reihe von Sofortmaßnahmen verabschieden: Die Mehrwertsteuersätze und das Pensionssystem müssen modernisiert und das Steuersystem verbreitert werden, um höhere Erlöse zu erzielen. Zudem müssen die Unabhängigkeit der griechischen Statistikbehörde ELSTAT gesichert und automatische Ausgabenkürzungen eingeführt werden, wenn Griechenland die Primärüberschussziele der Gläubiger verfehlt. Erst wenn diese Maßnahmen umgesetzt sind, könnten die Verhandlungen über ein drittes Hilfspaket beginnen. Heftige Diskussionen hatte es vor allem über die automatischen Ausgabenkürzungen gegeben. Bis 22. Juli muss das griechische Parlament zudem eine Reform des Justizwesens auf den Weg gebracht und die EU-Bankenabwicklungsrichtlinie umgesetzt haben.

Langfristige Reformen: Langfristig fordern die Euro-Staats- und Regierungschefs zudem eine "ambitionierte" Reform des Pensionssystems, eine Reihe von Marktliberalisierungen (etwa bei der Sonntagsöffnung, Apotheken und Bäckereien), eine weitere Privatisierung des Energiemarktes sowie eine Liberalisierung des Arbeitsrechts ("modernisierte" Kollektivverträge und "Massenentlassungen").

Privatisierungsfonds: Griechischer Staatsbesitz soll an einen "unabhängigen" Fonds übertragen werden, der dann dessen Privatisierung vorantreiben soll. Die Abschlusserklärung nennt dafür keinen Zeitrahmen, jedoch einen erwünschten Erlös von 50 Milliarden Euro. Davon sollen 25 Milliarden in die Schuldenrückzahlung fließen und jeweils 12,5 Milliarden in die Defizitreduktion sowie in Investitionsprogramme. Umstritten war bis zuletzt die Höhe des Fonds - 50 Milliarden werden von vielen als zu viel angesehen - sowie die Besitzverhältnisse: Nachdem ursprünglich ein Sitz in Luxemburg vorgesehen war, soll dieser nun in Griechenland liegen, und auch die griechischen Behörden sollen mit dessen Verwaltung betraut sein.

Schuldenschnitt: Die Gipfelerklärung schließt einen nominalen "Haircut" explizit aus. Die Eurogruppe sei aber bereit, eine Verlängerung von Schuldenlaufzeiten "zu diskutieren" - allerdings erst nach einer ersten positiven Bewertung der griechischen Reformbemühungen.

Kontrolle durch die Institutionen: Die griechische Regierung muss künftig erneut jegliche Gesetzgebung "in relevanten Bereichen" den Gläubigerinstitutionen (EU-Kommission, EZB, IWF) vorlegen. Diese sollen zu "Monitoringzwecken" nach Athen zurückkehren. Gegen eine Einbeziehung des IWF hatte sich der griechische Premier Alexis Tsipras bis zuletzt gewehrt.

Rücknahme von Gesetzen: Die Regierung von Athen verpflichtet sich, Gesetze, die nicht mit den Institutionen abgesprochen wurden, zu überprüfen und gegebenenfalls wieder zurückzunehmen. Ausgenommen sind humanitäre Notfallmaßnahmen, wie etwa Lebensmittelmarken.

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