175.000€ Strafe

Mit Mordlust und mit Heimtücke

Salzburg
11.07.2015 20:46
Die "Krone" berichtete ausführlich: Die Jugendstrafkammer am Landgericht Traunstein verurteilte den Ex-Bundeswehr-Soldaten Christoph R. (21) zu 14 Jahren Haft, die er in einer geschlossenen, psychotherapeutischen Einrichtung absitzen muss. Und je nachdem, wie sich der junge Mann persönlich entwickelt, wird eine Sicherheitsverwahrung darüber hinaus nicht ausgeschlossen.

Mordlust und Heimtücke - das waren zwei ausschlaggebende Argumente für die Strafbemessung. In einem Urteil, über das sich die drei Berufs- und zwei Laienrichter sehr viele Gedanken gemacht haben. Offen bleibt daher, ob Verteidigung sowie Nebenkläger, also die Opfer-Vertreter, überhaupt Revision einlegen. Dafür hätten sie eine Woche Zeit.

Kernpunkte des Urteils:

-) Christoph R. war zum Tatzeitpunkt unter 21 Jahre alt. Er wurde daher nach dem Jugendstrafgesetz verurteilt und nicht wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, nach dem Erwachsenenstrafrecht. Der Strafrahmen lag somit bei 15 Jahren. "Der höchstmögliche Strafrahmen wurde fast ausgeschöpft. Es gibt kaum Chancen, in der Revision eine höhere Strafe zu erzwingen", sagte Opfer-Vertreter Markus Frank. Und selbst Verteidiger Harald Baumgärtl zeigte sich mit dem Schuldspruch zufrieden.

-) Auch, weil das Gericht wie von ihm beantragt die Attacke auf die Schülerin Sarah F. (17) nicht als versuchten Mord, sondern als schwere Körperverletzung qualifizierte. Ein gesetzlicher Umstand, den Richter Klaus Weidmann auch kritisierte: "Hier kam der Rücktritt vom Mord-Versuch juristisch zur Geltung."

-) Dennoch hob der Richter die Mordlust und die im deutschen Gesetz speziell verankerte Heimtücke als besonders schwere Aspekte der Tat heraus. "Der Täter grüßte das Opfer noch. Erst, als es ihm den Rücken zudrehte, stach er ihm in den Nacken."

-) Trotzdem wurde dem Angeklagten sein Schweigen im Prozess auch positiv ausgelegt: "Er hat nichts bestritten, also die Tat zugegeben, wenn auch nicht gestanden", argumentierte Weidmann.

-) Die tapfere Sarah F. bekam letztlich 175.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen - theoretisch. Fakt ist: R. hat kein Geld.

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