Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Georgier vermutlich durch Manipulation des Türschlosses die Zellentür geöffnet hatten. So gelangten sie in den "Spazierhof", einen Innenhof des Polizeianhaltezentrums. Von dort überkletterten sie eine mit Stacheldraht versehene Mauer.
Die beiden Georgier sind 20 Jahre alt und mit Aufenthaltsverboten belegt worden. Sie befanden sich seit 2. bzw. 29. März in Schubhaft im Polizeianhaltezentrum, in das sie direkt aus der Justizanstalt Graz-Jakomini überstellt worden waren. Die Abschiebung konnte noch nicht durchgeführt werden, da beide über kein Reisedokument verfügten und die Beschaffung eines Heimreisezertifikates bei der zuständigen Vertretungsbehörde noch im Gange war.
Beide Schubhäftlinge wurden vom Landesgericht für Strafsachen Graz unter anderem wegen Diebstahles zu Freiheitsstrafen von neun Monaten bzw. 18 Monaten verurteilt, wobei im ersten Fall sechs Monate und im zweiten Fall zwölf Monate bedingt nachgesehen wurden.
Symbolbild
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