Musterprozess

Keine Gebühr nach Tsunami-Storno

Österreich
21.04.2006 15:55
Eine Reise unmittelbar nach der Tsunami-Katastrophe Ende 2004 in ein betroffenes Urlaubsgebiet wie den Seychellen war unzumutbar, auch wenn das Gebiet nicht im Epizentrum dieser Katastrophe lag und das gebuchte Hotel verschont blieb. So lautet ein aktuelles Gerichtsurteil. Angestrengt hatte das Verfahren der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Konsumentenschutz-Ministeriums.

"Ein sehr erfreuliches Urteil. Dieser Musterprozess hat weit über den konkreten Einzelfall hinaus Bedeutung", so Konsumentenschutz- Staatssekretär Dolinschek. Der Anlassfall: Ein Konsument buchte für sich und seine Familie eine 14-tägige Pauschalreise nach Réunion auf den Seychellen.

Einen Tag vor dem geplanten Reiseantritt, am 26. Dezember 2004, ereignete sich das verheerende Seebeben. Daraufhin stornierte der Konsument den Urlaub. Der Reiseveranstalter verrechnete eine Stornogebühr von 25 Prozent des Reisepreises. Der Konsument bekam jetzt mit der vom VKI eingereichten Klage Recht und erhält damit die einbehaltene Stornogebühr zurück.

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