Herr Landesrat, fassen Sie bitte den Strafantrag gegen Sie vereinfacht zusammen.
Ich habe als Sozialreferent vor vier Jahren die Weisung erteilt, zu prüfen, ob wir bei einer Frau nach einem Schlaganfall die Zinslast für die Rückzahlung der Wohnbauförderung verringern könnten. Für mich war es ein Fall wie Tausende andere – für die Staatsanwaltschaft ist es nun aber versuchte Untreue.
Die Frau war zuvor auch Mandantin Ihrer Anwaltskanzlei. Das riecht nach Freunderlwirtschaft.
Wirklich nicht. Ich habe sie Jahre vorher vertreten und aus Wolfsberg gekannt und eben gedacht, ich könnte ihr vielleicht helfen. Wie vermutlich 20.000 anderen Kärntnern, deren Akten zu mir gekommen sind.
Ihre Weisung wurde damals nicht durchgeführt.
Nein, weil sie rechtlich nicht in Ordnung war, wie die Beamten mir erklärt haben. Daher war das für mich erledigt.
Wer hat Sie angezeigt?
Keine Ahnung.
Beamte? Ihre Gegner?
Ich will da nicht spekulieren. Fakt ist, dass nach dem Strafantrag kein Politiker mehr eine Weisung geben darf, ohne vorher selbst den Fall genau zu prüfen – was eigentlich ja Aufgabe der Beamten ist. Dafür gibt’s ja auch die Weisung. So macht Politik keinen Spaß. Dann gäbe es keinen Ermessensspielraum mehr und Weisungen wären ausgehebelt. Was soll das also?
Sie wären der erste FP-Politiker, der darüber stolpert, weil er helfen wollte.
Ein Treppenwitz der Geschichte, wenn man dafür das Amt verliert, oder?
Sie sind selbst Anwalt. Wie stehen Ihre Chancen?
Das muss ich erst mit meinem Strafverteidiger besprechen. Danach entscheide ich auch, was ich zu tun habe.
Werden Sie gehen?
Ich denke darüber nach.
Das vollständige Interview mit LR Christian Ragger lesen Sie auf Seite 19 in der Mittwochsausgabe der "Kärntner Krone".
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