Eine Umweltzone, tageweise Fahrverbote oder Ähnliches fordert der Grazer Feinstaub-Kläger Helmut Hoffmann im Namen seiner Familie. Er ist der Ansicht: Jeder habe ein Recht auf saubere Luft – und damit auf entsprechende politische bzw. gesetzliche Maßnahmen.
Einen ersten diesbezüglichen Anlauf unternahm Hoffmann bereits im März 2013. Aber in der Steiermark ließ man Hoffmann abblitzen – es gebe, hieß es, kein Anrecht des Einzelnen auf saubere Luft und somit auch nicht auf entsprechende Maßnahmen.
Hoffmann gab nicht auf und wandte sich – immer unterstützt von den Grünen – an den VWGH. Und siehe da, der befindet nun: Hoffmanns Fall sei eine Ausnahme, sein Antrag 2013, in dem er Anti-Feinstaub-Maßnahmen einforderte, sei rechtmäßig und hätte nicht abgewiesen werden dürfen. Heißt im Klartext: Das steirische Verwaltungsgericht muss sich nun mit dem Ansinnen Hoffmanns auseinandersetzen.
Vieles ist jetzt möglich
Das bedeutet freilich nicht automatisch, dass nun Umweltzonen oder Fahrverbote eingeführt werden – es bedeutet aber auch nicht das Gegenteil. Eine große Frage ist, inwieweit die Feinstaubgrenzwerte 2015 überschritten werden. Sieht es hier schlecht aus, ist vieles möglich. Für Spannung ist gesorgt.
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