Bereits seit 1993 gibt es ein entsprechendes Gesetz, das Familienzusammenkünfte - und damit auch Sex - hinter Gefängnismauern ermöglicht. Aber erst die Beschwerde eines Häftlings in Graz-Karlau brachte die Sache in Schwung: Er musste für zärtliche Stunden mit seiner Frau extra ins Gefängnis nach Leoben überstellt werden, in dessen Neubau es bereits ein geeignetes Zimmer gibt.
„Jetzt wollen wir natürlich keinen Justiz-Tourismus aus allen Gefängnissen nach Leoben“, erklärt Justizsprecher Christoph Pöchinger, warum derzeit in allen Haftanstalten nach räumlichen Möglichkeiten gesucht wird.
„Wir haben gerade ein neues Besucherzentrum gestaltet - für Intimbesuche müssten wir aber neu bauen, um Komfort für Angehörige und dennoch auch die Überwachung der Häftlinge zu gewährleisten“, berichtet Hofrat Dr. Norbert Minkendorfer, Chef der mit 420 Häftlingen um sechzig Mann überbelegten Strafvollzugsanstalt Garsten.
Foto: Sepp Pail
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