Bisher erhielten einkommensschwache Familien Gutscheine für Schulsachen. Individuell unterschiedlich war der Wert dieser Bons, zumeist konnte um 50 oder 100 Euro eingekauft werden.
Eine neue Bundesförderung, die auch von der EU getragen wird, soll als Ersatz für das bisherige Schulstartgeld herhalten. Alle Mindestsicherungsempfänger mit schulpflichtigen Kindern sind dafür anspruchsberechtigt. Etwa 5000 Familien dürften es in unserem Bundesland sein.
Die jeweils zuständige Bezirkshauptmannschaft wird die Mindestsicherungsempfänger in den nächsten Wochen informieren. Sie können in der Folge ein individuell zusammengestelltes Schulstartpaket bestellen. Auch das Rote Kreuz macht bei der Aktion mit und übernimmt die Abwicklung. Das Land erhofft sich durch die Abschaffung eine Ersparnis von 380.000 €.
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