Tourismusrekord

Griechenland-Urlaub: Tipps für den “Grexit”-Fall

Reisen & Urlaub
22.06.2015 14:59
Während sich die Spekulationen um einen "Grexit" überschlagen, die Griechen selbst allein in der vergangenen Woche fünf Milliarden Euro von ihren Konten abhoben, fliegen die Österreicher mehr denn je auf die Strände der Ägäis. Ein wenig Unsicherheit reist aber mit: Was passiert, wenn die Griechen doch aus dem Euro fliegen?

"Dann heben S' halt Drachmen vom Bankomaten ab", meint eine Angestellte in einem Reisebüro zu einem Kunden. Im Falle einer Umstellung würden die Souvlaki in der Taverne sowieso nur billiger werden. Wobei generell gilt, dass Pauschalreisende aufgrund einer entsprechenden EU-Verordnung besser geschützt sind als Individualtouristen.

Zweistellige Zuwachsraten bescheren Allzeithoch
Waren es im Vorjahr 440.000 Urlauber, die von einem österreichischen Flughafen nach Hellas geflogen sind, rechnet Walter Säckl, der Generalsekretär des Österreichischen Reiseverbandes, für heuer mit zweistelligen Zuwachsraten - ein Allzeithoch. Ein Mitgrund dürfte sein, dass die Türkei bei den Buchungen etwas schwächelt.

"Wir verzeichnen ein Plus von 49 Prozent bei Gästen aus Österreich", freut sich auch Nikos Portokalas, der Direktor des Apollo Beach Hotels auf Rhodos. Er selbst glaubt sowieso nicht, dass die Griechen aus dem Euro fliegen. Das Ganze sei eine politische Machtspielerei. Statt zu spekulieren, kümmert er sich um die Neuankömmlinge aus Wien und der Steiermark.

Die wichtigsten Tipps für den "Worst Case"
Konsumentenschützer meinen, dass die Griechen im Falle einer Umstellung gerne weiter den Euro annehmen würden. Es könnte vorkommen, dass Banken kurzfristig geschlossen und Bankomaten nicht befüllt werden.

  • Daher empfiehlt sich, mehr kleinere Scheine bzw. Münzen mitzunehmen.
  • Bei Kreditkartenabrechnungen: Kontrollieren, dass die gewünschte Währung aufscheint, Belege aufheben!
  • Im Zuge von Streiks könnte es zu Problemen mit der Spritversorgung kommen: Tank nie leer fahren.
  • Bei längerem Ausfall der Versorgung wird der Mietwagen-Vertrag ungültig.
  • Bei der Streichung von Flügen besteht Anspruch auf anderweitige Beförderung nach Hause.
  • Fällt eine Fähre aus, muss sich der Individualreisende selbst um die Beförderung kümmern.
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