Fall "Esperanza"

Hündin verbrüht: Verurteilungen wegen Tierquälerei

Tierecke
22.06.2015 10:09
Entscheidung im Fall "Esperanza": Die Pekinesen-Mischlingshündin wurde Ende Jänner von der Tierrettung des Wiener Tierschutzvereins (WTV) aus einem Kellerabteil in Wien-Meidling geborgen und war fast am ganzen Körper mit tiefgreifenden, eitrigen und nässenden Wunden übersät. Der Verdacht einer Verbrühung mit heißem Wasser oder Dampf lag nahe - der WTV erstattete Anzeige wegen Tierquälerei.

In der vergangenen Woche wurde zwei Personen am Bezirksgericht Baden im Fall "Esperanza" der Prozess gemacht. Der Vorwurf: Tierquälerei nach Paragraph 222 StGb. Es handelte sich dabei um eine Frau (46) und ihren Sohn (31) aus Wien-Meidling, der sich zudem noch wegen zweier anderer Delikte verantworten musste. Bei den Angeklagten handelte es sich um die Besitzer der Hündin, die damals noch auf den Namen "Tina" hörte.

Hündin angeblich gesund entlaufen
Beide bekannten sich "nicht schuldig" und bestritten bis zuletzt, von den schweren Verletzungen des Tieres und der anschließenden Ablage im Keller des Wohnhauses gewusst zu haben. Sie gaben an, die Hündin sei ihnen bei bester Gesundheit entlaufen und sie hätten nach ihr gesucht. Sie konnten aber weder den genauen Zeitpunkt noch den genauen Hergang schildern und tätigten teils widersprüchliche Aussagen.

Zeugin meldete sich beim WTV
Der Angeklagte behauptete zudem, er sei zum Zeitpunkt der Ereignisse im Ausland gewesen. Dies konnte wiederum durch eine Zeugin widerlegt werden, die ein paar Tage zuvor einen Mann mit Esperanza beim Spaziergang gesehen hatte. Dabei war ihr der schlimme Zustand der Hündin aufgefallen und sie empfahl dem Mann, umgehend einen Tierarzt aufzusuchen. Als sie dann im Fernsehen die Hündin wiedererkannte, meldete sie sich umgehend beim WTV. Sie identifizierte sowohl bei der Einvernahme durch die Polizei, als auch im Gerichtssaal den Angeklagten als jenen Mann.

Beide Angeklagten schuldig
Die Richterin sprach beide Beschuldigten schuldig. Der Mann wurde für alle drei ihm vorgeworfenen Delikte zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt, seine Mutter zu einer Geldstrafe in Höhe von 480 Euro. Die beiden Angeklagten hätten der Hündin in einvernehmlichem Zusammenspiel unnötige Qualen zugefügt und es verabsäumt, Hilfe zu leisten und sie stattdessen einfach abgelegt, so die Richterin. Mildernd kam hinzu, dass die Angeklagten keine aktive Misshandlung an dem Tier vorgenommen hätten. Der Richterin missfiel zudem, dass der Angeklagte den Hund auf seine minderjährige Tochter angemeldet hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

"Verzweiflung muss groß gewesen sein"
"Es ist keine Schande, wenig Geld zu haben beziehungsweise durch Kosten für Tiere überfordert zu sein. Aber deshalb Tiere leiden zu lassen und nicht danach zu trachten, Hilfe zu organisieren, ist schändlich. Wir alle wissen, welch schreckliche Schmerzen schon kleine Verbrennungen verursachen. Was macht erst ein Tier durch, dessen Haut fast zur Hälfte verbrüht wurde? Wenn ein verletztes Lebewesen dann noch von den eigenen Leuten hilflos seinem Schicksal überlassen wird, wie groß muss da die Verzweiflung gewesen sein", so WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic.

Esperanza in neuem Zuhause
Esperanza ist bereits seit einiger Zeit wieder voll genesen, von ihrem Martyrium zeugen nur noch einige kahle Stellen. Die Hündin hat in der Zwischenzeit ein neues Zuhause bei einer Dame gefunden, wo sie ihr Leben nun mit einer zweiten Pekinesenhündin an ihrer Seite so richtig genießen darf.

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