„Wien in der Pflicht“
Das Land verweigere den eigenen Minderheiten "die elementarsten Grundrechte", Kärnten dagegen zähle "zu den europäischen Vorbildern, was den Schutz und die Förderung der Minderheiten betreffe". Haider verwies unter anderem auf zweisprachige Schulen und Kindergärten, das Volksgruppenbüro, das slowenischsprachige Radioprogramm, eine "großzügige Volksgruppenförderung" sowie die "vollständige Erfüllung der Topographieverordnung 1977".
In der Ortstafelfrage sei man "auf einem guten Weg, gemeinsam mit der Bevölkerung eine zufrieden stellende und endgültige Lösung zu finden". In Slowenien sei die deutschsprachige Minderheit dagegen "nicht einmal rechtlich anerkannt".
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