Elf Monate bedingt

Geisterfahrer (68) rammte Polizeiauto – verurteilt

Österreich
18.06.2015 13:04
Der Prozess um einen Geisterfahrerunfall auf der S5 in Niederösterreich hat am Donnerstag mit einem Schuldspruch geendet. Der Angeklagte (68) wurde am Landesgericht St. Pölten nicht rechtskräftig zu einer bedingten Freiheitsstrafe von elf Monaten plus Geldstrafe verurteilt. Der 68-Jährige bekannte sich schuldig. Er hatte in der Nacht auf 22. Jänner mit seinem Pkw einen Streifenwagen der Polizei gerammt.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Pensionisten Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit vorgeworfen. Laut Anklage war der ehemalige Busfahrer mit seinem Auto auf der S5 "entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung als 'Geisterfahrer' und stark alkoholisiert (1,64 Promille) unterwegs".

Beschuldigter: "Kann mich an nichts erinnern"
Er könne sich an nichts mehr erinnern, sagte der Angeklagte. "Ich war in einer Werkstätte mit dem Auto in Krems am späten Nachmittag. Ich habe dort etwas reparieren lassen. Mehr weiß ich nicht." Richterin Doris Wais-Pfeffer wollte wissen, ob er sich die 1,64 Promille erklären könne: "Nein, eigentlich nicht. Der Film ist gerissen." Er habe nur "über andere gehört", dass er an jenem Tag in einen Heurigen eingekehrt sein soll.

Der 68-Jährige beteuerte jedoch, nie ein Alkoholproblem gehabt zu haben. Er dokumentierte zudem anhand von Anerkennungen und Abzeichen, während seiner 40-jährigen Dienstzeit als Busfahrer für seine Fahrweise mehrmals ausgezeichnet worden zu sein.

Der Pensionist war bei dem Unfall selbst schwer verletzt worden. "Er befand sich mehrere Wochen im Tiefschlaf", verwies sein Verteidiger darauf, dass sich der 68-Jährige an nichts mehr erinnern könne. Was in jener Nacht nun tatsächlich passiert sei, warum er falsch aufgefahren und nicht auf die Anhalteversuche der Polizisten reagiert habe, "passt nicht zu seiner Person", sagte der Rechtsanwalt.

Polizisten im Zeugenstand
Als Zeugen wurden die beiden Beamten im Alter von 40 und 42 Jahren befragt. Sie bestätigten, kurz nach Mitternacht per Funk über den Geisterfahrer informiert worden zu sein. Daraufhin begaben sie sich auf die S5 und stellten schließlich den Streifenwagen bei Tulln auf der Fahrbahn ab. Der 42-Jährige aktivierte einen am Dienstfahrzeug befindlichen "Early Warner" bzw. Blaulicht und stieg aus, während sein Kollege im Fahrzeug blieb. Der ausgestiegene Polizist versuchte den Geisterfahrer zusätzlich mittels Rotlicht anzuhalten, doch dies schlug fehl. "Plötzlich war das Auto nur noch 100 bis 150 Meter vor mir", sagte der 40-Jährige. Er habe sich daraufhin am Lenkrad festgehalten, da er wusste, nicht mehr rechtzeitig ausweichen zu können. Nach der Kollision habe der Pensionist dann nur noch weg gewollt, hieß es.

Es sei nachvollziehbar, dass der 68-Jährige aufgrund seiner schweren Verletzungen keine Erinnerung mehr habe, führte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung an. Dennoch sei er als Geisterfahrer und alkoholisiert unterwegs gewesen. Als mildernd wertete sie das reumütige Geständnis, erschwerend wirkte sich das "Zusammentreffen mehrerer Vergehen" aus. Daher sei neben elf Monaten bedingt auch eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 40 Euro verhängt worden. Die Staatsanwaltschaft nahm Bedenkzeit, der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele