Reform beschlossen

Oberhauser fixiert härtere Strafen für Tierquäler

Tierecke
17.06.2015 09:35
Härtere Strafen für Tierquäler bringt die am Dienstag im Ministerrat beschlossene Reform des Strafgesetzes. So wird der Strafrahmen von bisher einem Jahr Freiheitsstrafe auf bis zu zwei Jahre erhöht. Außerdem entfällt die Möglichkeit einer Geldstrafe. "Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt! Es freut mich daher, dass wir im Zuge der Reform härtere Strafen für Tierquäler beschlossen haben", sagte Tierschutzministerin Sabine Oberhauser nach dem Ministerrat.

Oberhauser betont: "Ohne Unterschied, ob es sich um Nutztiere, Heimtiere oder Wildtiere handelt - wir alle sind aufgerufen, in unserem Alltag achtsam mit den Bedürfnissen der Tiere umzugehen, um unserer Verantwortung ihnen gegenüber gerecht zu werden." "Krone"-Tierexpertin Maggie Entenfellner begrüßt diesen Schritt: "Das ist ein klares Zeichen an die Richterschaft." Sie hatte sich zuvor jahrelang für eine Erhöhung des Strafrahmens eingesetzt und zuletzt auch die erfolgreiche Bürgerinitiative "Mehr Rechte für Tiere" unterstützt. "Lebewesen zu quälen oder zu töten ist nicht zu bagatellisieren. Im Gegenteil: Das ist ein ernst zu nehmendes Delikt."

Nicht mehr nur Geldstrafen für Tierquäler
Auch die Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" freut sich über die Möglichkeit. "Die Erhöhung des Strafrahmens von bisher maximal einem Jahr Freiheitsstrafe auf bis zu zwei Jahre war ein wichtiger Schritt", so Gründer und Präsident Heli Dungler. "Es liegt jetzt an der österreichischen Richterschaft, Mut zu beweisen und das Gesetz auch zu vollstrecken beziehungsweise härtere Strafen für Tierquäler auszusprechen", fordert Dungler die Justiz auf. Die Möglichkeit einer bloßen Geldstrafe entfällt in Zukunft für Tierquäler. Da, wo es geboten ist, seien auch unbedingte Freiheitsstrafen auszusprechen.

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