Bis zu 3 Jahre Haft

Wiener Islamistenprozess: Zehn Schuldsprüche

Österreich
16.06.2015 13:41
Mit zehn Schuldsprüchen im Sinn der Anklage ist am Dienstag der Wiener Islamistenprozess zu Ende gegangen. Neun gebürtige Tschetschenen, die sich laut Staatsanwaltschaft im vergangenen Sommer in Syrien der Terrormiliz Islamischer Staat anschließen und in den bewaffneten Dschihad ziehen bzw. diesen unterstützen wollten, wurden wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung schuldig erkannt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Auch der türkische Chauffeur der Tschetschenen, der laut Anklage die Islamisten nach Syrien schleusen hätte sollen, wurde verurteilt. Da der Senat davon ausging, dass sich der 34-Jährige schon vorher als Fahrer für kampfbereite Islamisten betätigt hatte und ihn zudem finanzielle Motive leiteten, wurde er zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Durchwegs strenge Strafen
Die gebürtigen Tschetschenen erhielten Freiheitsstrafen, die mit Ausnahme eines zum Tatzeitpunkt erst 17-Jährigen ausschließlich unbedingt ausgesprochen wurden. Die Sprüche orientierten sich - die Strafhöhe betreffend - an ihrer Verantwortung, allfälligen Vorstrafen, teilweise vorangegangenen Versuchen, nach Syrien zu gelangen, und dem Alter der Angeklagten. Bei mehreren handelte es sich noch um junge Erwachsene zwischen 18 und 21. Die vier Angeklagten, die Syrien als Reiseziel grundsätzlich geleugnet hatten, wurden mit 26, 33, 34 und 36 Monaten deutlich strenger bestraft als jene, die das zumindest eingestanden, dabei jedoch versichert hatten, sie hätten keine terroristischen Zwecke beabsichtigt, sondern lediglich nach der Scharia leben bzw. der örtlichen Bevölkerung helfen wollen.

Der Jüngste - er ist mittlerweile 18 Jahre alt - kam mit einem Jahr bedingt davon. Dem Burschen, der laut einem jugendpsychiatrischen Gutachten eingeschränkt dispositionsfähig ist, wurde die Weisung erteilt, sich einer Psychotherapie zu unterziehen und seine Berufsausbildung fortzusetzen. Zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet.

Tatbestand der kriminellen Vereinigung erfüllt
Wie der vorsitzende Richter Andreas Hautz in seiner ausführlichen Urteilsbegründung darlegte, hatte der Schöffensenat am Ende des Beweisverfahrens keine Zweifel, dass sich die Tschetschenen im Alter zwischen 18 und 28 Jahren sowie die 19-jährige Frau, die mit einem von ihnen nach islamischem Recht verheiratet ist und in der U-Haft eine Tochter zur Welt gebracht hat, wenn schon nicht am bewaffneten Kampf, so zumindest an Unterstützungshandlungen zugunsten des IS beteiligen wollten. Damit sei der Tatbestand der kriminellen Vereinigung erfüllt: "Auch das Hinfahren und Unterstützen der terroristischen Vereinigung kann reichen." Die Angeklagten hätten den IS "wissentlich in der Gruppenmoral und in der Bereitschaft bestärkt, weitere terroristische Straftaten zu begehen". Sie hätten "geradezu die Absicht" gehabt, "terroristische Ziele zu fördern", sagte Hautz.

Es liege zwar "ein nicht besonders hohes Niveau an Beteiligung" vor - dieses sei "im Bereich der psychischen Unterstützung" angesiedelt -, dennoch müsse bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren zum Ausdruck gebracht werden, "dass es nicht toleriert wird, wenn ich dort hinfahre und dem IS helfe", stellte Hautz fest. Die westliche Welt habe ein großes Interesse, "dass der IS nicht noch größer und einflussreicher wird, als er schon ist. Dagegen stehen wir, dagegen kämpfen wir. Mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln", so der Richter abschließend.

Die zehn Angeklagten waren am 18. August 2014 beim Versuch, auf zwei Pkws aufgeteilt das Bundesgebiet zu verlassen, an den Grenzübergängen Nickelsdorf bzw. Thörl-Maglern festgenommen worden. Dem waren umfangreiche Ermittlungen des Verfassungsschutzes vorangegangen, der davon Wind bekommen hatte, dass zwei gebürtige, in Wien-Favoriten wohnhafte Türken offenbar regelmäßig Fahrten von kampfbereiten tschetschenischen Dschihadisten ins türkisch-syrische Grenzgebiet organisierten. Vor allem über die Altun-Alem-Moschee in der Venediger Au, in der eine radikale Form des Islam gepredigt wurde, sollen sich Interessenten für die Fahrten in den Dschihad gefunden haben.

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