HCB-Skandal:

Persilschein für Giftmüll war rechtlich gedeckt!

Kärnten
15.06.2015 16:08
Der Kärntner HCB-Skandal ist nur die Spitze des Eisberges: Wie ein geheimes Protokoll bestätigt, ist es österreichweit Praxis, die Verbrennung von giftigen Abfällen in Schnellverfahren zu genehmigen! Die Zuständigen in Kärnten bekommen daher Rückendeckung vom Ministerium. Sachverständige sind in der Bredouille. Es war ein Spiel mit dem Feuer: Im Eilverfahren hatte die Behörde 2010 die Verbrennung des giftigen Blaukalkes im Zementwerk genehmigt. Ohne viel Tamtam und langwierige Verfahren. Ein Persilschein für die Industrie, dessen verheerende Folgen bekannt sind.

Wegen des einfachen Anzeigeverfahrens ist die Behörde im Bericht der "Funk-Kommission" schwer unter Beschuss geraten. Ein  Grünen-Abgeordneter schaltet sogar Inserate und kritisiert die "Rechtswidrigkeit".

Das Schnellverfahren rund um die Giftkalk-Verbrennung wirkt zwar katastrophal, rechtswidrig war es aber nicht. Denn die "Behandlung zusätzlicher Abfallarten ist grundsätzlich explizit dem Anzeigeverfahren (Anm. also dem einfachen Verfahren) zugeordnet", heißt es im Gesetz.

Wie aus dem Protokoll der Abfallrechts-Konferenz hervorgeht, bei der der HCB-Skandal jetzt Thema war, ist das in Kärnten gewählte Verfahren österreichweit Praxis. Fachreferenten und das Ministerium stärken den Kärntner Beamten den Rücken. Aus der Verantwortung scheint somit auch Ex-Landeshauptmann Gerhard Dörfler, der den Bescheid unterzeichnet hat.

In die Kritik geraten jetzt die Sachverständigen, aufgrund derer Gutachten der Persilschein ausgestellt worden ist. Sie sahen in der Verbrennung keine zusätzliche Gefahr durch das hochgiftige Material von der gefährlichsten Altlast Österreichs .

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