"Krone"-Ombudsfrau

In diesen Fällen konnten wir helfen

Ombudsfrau
11.06.2015 12:00
Wenn es um Ihre Anliegen geht, ist uns kein Problem zu klein und keine Sorge zu groß. Die Redaktion der Ombudsfrau versucht immer zu helfen. Folgend eine kleine Auswahl von Fällen, bei denen es uns gelungen ist, den Betroffenen eine Sorge abzunehmen. Dafür sagen wir Danke, auch an alle, die uns beim Helfen helfen!

Versicherung lehnte Leistung ab
Jutta K. aus Kärnten ist selbstständige Heilmasseurin. Deshalb hat sie eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen. "Leider hatte ich dann derartige Erschöpfungszustände und psychische Probleme und konnte ein paar Wochen meine Arbeit nicht ausüben. Ich musste auch eine Woche im Spital verbringen. Danach informierte ich die Versicherung und bat um Kostenübernahme für die Zeit meiner Arbeitsunfähigkeit. Diese wurde aber mit der Begründung abgelehnt, dass es sich in meinem Fall nicht um eine hundertprozentige Arbeitsunfähigkeit handelt", teilte uns Frau K. verzweifelt mit. Wir haben uns an die Uniqa Versicherung gewandt und eine erstaunliche Nachricht erhalten: Psychosomatische Erkrankungen wie das Burnout-Syndrom oder Erschöpfungszustände sind in der Versicherung nicht enthalten. Aufgrund der schwierigen Situation erhält unsere Leserin aber unpräjudiziell doch eine Leistung.

Tablet-Defekt wegen falscher SIM-Karte
Einen neuen Tablet-PC hatte Gerhard R. aus Tirol gekauft. "Ich erhielt sogar eine kostenlose SIM-Karte dazu. In der Annahme, dass diese zu meinem Gerät passt, habe ich sie in den PC gesteckt. Als sich dieser nicht in Betrieb nehmen ließ, brachte ich ihn zum Händler. Dort wurde mir mitgeteilt, dass das Einschubfach beschädigt ist, weil ich eine falsche SIM-Karte benutzt habe und eine Reparatur in Garantie nicht möglich ist. Wozu schenkt man mir eine SIM-Karte, die gar nicht zum Gerät passt? Auch vom Hersteller wurde meine Bitte bezüglich einer Kulanzlösung abgelehnt", schilderte Herr R. verärgert. Auf unsere Anfrage bei Saturn haben wir doch noch eine gute Nachricht erhalten: Da für das Gerät eine Versicherung vorliegt, sind die Reparaturkosten gedeckt. Die Kosten für den Selbstbehalt werden in Kulanz übernommen.

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