Kein Mordversuch

Ehefrau mit Hammer attackiert: Wiener eingewiesen

Österreich
03.06.2015 16:49
Im Wahn, seine Frau würde ihn betrügen und hätte die Polizei angestiftet, ihn zu verfolgen, hat ein 50-Jähriger im September 2014 mit einem Hammer auf seine Partnerin eingeschlagen. Da er mittlerweile auf die Behandlung seiner psychischen Krankheit gut anspricht, wurde er am Mittwoch am Landesgericht Wien bedingt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Der Werbefachmann wird somit in einer betreuten Wohneinrichtung unterkommen, entsprechend psychiatrisch und psychologisch behandelt und die Medikamenteneinnahme durch Bluttests kontrolliert. Zudem wurde dem Angeklagten untersagt, Kontakt zu seiner mittlerweile geschiedenen Frau aufzunehmen. Damit folgte das Geschworenengericht unter dem Vorsitz von Friedrich Forsthuber der Empfehlung des psychiatrischen Sachverständigen.

"Hatte ein inneres Gefühl des Aufgewühltseins"
Bereits seit 2002 leidet der 50-jährige Wiener an psychischen Problemen, darunter Depressionen und Burnout, zudem fühlte er sich verfolgt. Seine Frau verdächtigte er, ein Verhältnis mit ihrem Chef zu haben. Das Paar trennte sich, doch nach zwei Jahren zog er wieder in die gemeinsame Wohnung in Döbling ein. Nach Streitigkeiten kündigte die Frau an, sich scheiden zu lassen. Am 26. September eskalierte nach einem gemeinsamen Frühstück die Situation: Der Angeklagte schnappte sich einen schweren Hammer und schlug vier bis fünf Mal auf seine Frau ein, traf sie im Gesicht und am Kopf. "Ich hatte ein inneres Gefühl des Aufgewühltseins", sagte der 50-Jährige.

Glücklicherweise ging die minderjährige Tochter dazwischen und konnte so Schlimmeres verhindern. "Wir haben Dich alle lieb", soll die 17-Jährige beruhigend gesagt haben. Daraufhin konnte sie ihm den Hammer abnehmen und vom Balkon in den Garten werfen. Anschließend wurden Polizei und Rettung alarmiert, die sich um die schweren Verletzungen des Opfers kümmerte. Sowohl die Frau als auch die Tochter entschlugen sich vor Gericht jeder Aussage.

Geschworene verneinen Mordversuch
Vor den Geschworenen konnte sich der Angeklagte an einige Einzelheiten erinnern, an andere wieder nicht. Jedenfalls hätte er seine Frau nicht töten wollen, sonst hätte er von hinten und wuchtiger zugeschlagen, sagte er aus. Die Geschworenen folgten dieser Darstellung und verneinten den Mordversuch.

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