"Wirklich furchtbar"

Bekannten erstochen: 8 Jahre Haft für 37-Jährigen

Österreich
03.06.2015 13:38
Acht Jahre Freiheitsstrafe lautet das Urteil gegen einen 37-Jährigen am Landesgericht St. Pölten, der am 1. Juli 2014 im Bezirk Amstetten einen 39-jährigen Bekannten nach einem gemeinsam verbrachten Abend im Streit erstochen hatte. Die Geschworenen entschieden auf absichtlich schwere Körperverletzung mit Todesfolge - die Staatsanwaltschaft hatte den Briten wegen Mordes angeklagt. Bis zuletzt beteuerte der Angeklagte, dass er seinen Freund nicht habe töten wollen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

An jenem verhängnisvollen Sommertag hatte sich der Angeklagte nach seiner Arbeit im Bezirk Amstetten mit einem Bekannten getroffen und einiges an Alkohol konsumiert. Zu vorgerückter Stunde stieß das spätere Opfer dazu. Man saß auf einer Parkbank der Wohnanlage und unterhielt sich lautstark, als gegen 23.30 Uhr eine 30-jährige Bewohnerin die Männer in der Sorge, Nachbarn würden sich über den nächtlichen Lärm beschweren, in ihre Wohnung einlud.

Dort kam es vermutlich aus Eifersucht zwischen den Männern zum Streit, der dann im Hof des Mehrparteienhauses einen tödlichen Ausgang nahm. Laut der Anklage packte der Beschuldigte den 39-Jährigen, der in jeder Hand ein Messer hielt, an den Handgelenken - die Klinge landete am Hals des Opfers und öffnete die Schlagader - der 39-Jährige starb.

Opfer ein "extrem aggressiver Mensch"
Aus Sicht der Staatsanwältin war es Mord, weil der Angeklagte die Tat angekündigt hatte - laut einer Zeugin schrie er, er werde den 39-Jährigen umbringen. Zudem warf sie dem gut Deutsch sprechenden britischen Staatsbürger eine vorangegangene Körperverletzung an einem ihm Unbekannten in einem Lokal in Waidhofen an der Ybbs vor, die dessen hohes Aggressionspotenzial zeige. Der Verteidiger führte hingegen an, dass der Getötete ein "extrem aggressiver Mensch" und auch in psychiatrischer Behandlung gewesen sei.

"Was da passiert ist, ist wirklich furchtbar"
Am Mittwoch sagten nach den Kriminalbeamten, die damals nach der Tat die ersten Befragungen des Verdächtigen geführt hatten, einige Frauen aus dem Lebensumfeld der Männer aus. Eine Nachbarin schilderte das Opfer als unberechenbar, eine langjährige Freundin beider betonte: "Die beiden waren keine Saufkumpane, sondern wirklich Freunde. Was da passiert ist, ist wirklich furchtbar." Wenn der 39-Jährige nichts getrunken hatte, sei er der netteste Mensch gewesen, aber der Alkohol habe ihn verändert. Sie habe ihn auch mehrmals - teilweise grundlos - ausrasten erlebt.

Die Geschworenen befanden den Angeklagten schließlich der absichtlich schweren Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig. Bei einem Strafrahmen von fünf bis zehn Jahren war der ordentliche Lebenswandel mildernd, erschwerend hingegen die Tatsache zweier schwerer Verletzungen, sagte die Richterin. Verteidigung und Anklägerin gaben keine Erklärung ab.

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