Das Justizopfer wurde beim Wiederholungsprozess 2003 freigesprochen und dann für 2865 Tage Haft mit 950.000 Euro entschädigt. Das Geld und die Blamage hätte sich unser Rechtsstaat erspart, wären seine Ermittler auf ihrer ersten heißen Spur geblieben: Noch ehe am 5. Juli 1993 die Salzburger Taxifahrerin Claudia Deubler (28) erschossen wurde, war schon die Polizei zu ihrem Taxistandplatz gerufen worden, weil dort Tomi Schöndorfer (17) eine Pistole ausprobiert hätte. Die Tatwaffe, die der Süchtige von seinem Freund Daniel N. (16) für den Raubüberfall bekommen hatte?
Schöndorfer weder verhört noch verhaftet
„Ich war geschockt, bin davongelaufen“, gab Daniel 1994 der Polizei zu Protokoll, nachdem Heidegger verurteilt worden war: Tomi sei der wahre Täter. Doch Schöndorfer wurde weder verhört noch verhaftet, aber N. psychiatriert und für unzurechnungsfähig erklärt. „Daniel litt darunter, nicht ernst genommen zu werden“, klagt seine Mutter.
Nun nimmt man ihn ernst: Auf seine Aussagen stützt sich die Strafanzeige gegen Schöndorfer, der wegen seines dritten Raubüberfalls bis 2009 in Garsten sitzt.
Noch fehlen DNA-Spuren
Die Staatsanwältin hat nun ihren „Vorhabensbericht“ wegen „medialen Interesses“ der Oberstaatsanwaltschaft zur Prüfung geschickt: „Das wird noch vier Wochen dauern“, weiß Oberstaatsanwalt Friedrich Hintersteiniger noch nicht, ob Anklage erhoben wird: „Es fehlen objektive Beweise wie DNA-Spuren - die wurden damals noch nicht gesichert.“
Foto: Wolfgang Weber
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