"Glaubt kein Mensch"

Wohnung 33 Mal im Web angeboten: 20 Monate bedingt

Österreich
29.05.2015 14:56
Im Wiener Straflandesgericht ist am Freitag der Prozess gegen eine 47-jährige Frau zu Ende gegangen, die ihre Wohnung sage und schreibe 33 Mal auf diversen Plattformen angeboten und dafür insgesamt rund 60.000 Euro von den Geschädigten kassiert hatte. Die Ex-Frau eines bekannten Wiener Rechtsanwalts wurde wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Verleumdung nicht rechtskräftig zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt. "Der Senat ist der einhelligen Überzeugung, dass das Meiste, was Sie hier erzählt haben, nicht die Wahrheit ist. Das glaubt Ihnen kein Mensch", führte der vorsitzende Richter Philipp Schnabel aus.

Laut Anklage soll die Frau vorgegeben haben, sie wolle ihre Bleibe im Wiener Bezirk Neubau wegen eines berufsbedingten Aufenthalts in London für die Dauer von fünf Jahren Wohnungssuchenden im Rahmen eines Prekariumsvertrages überlassen. "In Wahrheit hatte Sie niemals diese Absicht. Der Betrug springt hier geradezu heraus", stellte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer fest, nachdem der Senat die zahlreichen Beweisanträge der Angeklagten abgeschmettert hatte.

Angeklagte: "Hab' niemanden getäuscht"
Dass das Gericht keine weiteren Zeugen hören wollte, löste bei der Angeklagten Unmut aus. Sie protestierte gegen diese Entscheidung und bestand darauf, ihre Schwester als Zeugin hören zu wollen, die sich die Anzahlungen unter den Nagel gerissen habe: "Ich möchte, dass die Schwester hier zur Verantwortung gezogen wird!" Sie selbst sei unschuldig: "Ich hab' niemanden getäuscht. Ich möchte nicht für etwas schuldig gesprochen werden, was ich nicht begangen habe."

Das Gericht glaubte der 47-Jährigen jedoch nicht. "Sie haben hier eine Nebelgranate nach der anderen gezogen. Aber Ihre Geschichte passt hinten und vorne nicht zusammen", begründete Schnabel den "einhelligen und zweifelsfreien Schuldspruch", wie er sich ausdrückte. Die Frau muss den Geschädigten binnen 14 Tagen die kassierten Beträge bei sonstiger Exekution zurückbezahlen. Einen erheblichen Teil hat sie bereits wiedergutgemacht. Die 47-Jährige erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

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