Laut Anklage soll die Frau vorgegeben haben, sie wolle ihre Bleibe im Wiener Bezirk Neubau wegen eines berufsbedingten Aufenthalts in London für die Dauer von fünf Jahren Wohnungssuchenden im Rahmen eines Prekariumsvertrages überlassen. "In Wahrheit hatte Sie niemals diese Absicht. Der Betrug springt hier geradezu heraus", stellte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer fest, nachdem der Senat die zahlreichen Beweisanträge der Angeklagten abgeschmettert hatte.
Angeklagte: "Hab' niemanden getäuscht"
Dass das Gericht keine weiteren Zeugen hören wollte, löste bei der Angeklagten Unmut aus. Sie protestierte gegen diese Entscheidung und bestand darauf, ihre Schwester als Zeugin hören zu wollen, die sich die Anzahlungen unter den Nagel gerissen habe: "Ich möchte, dass die Schwester hier zur Verantwortung gezogen wird!" Sie selbst sei unschuldig: "Ich hab' niemanden getäuscht. Ich möchte nicht für etwas schuldig gesprochen werden, was ich nicht begangen habe."
Das Gericht glaubte der 47-Jährigen jedoch nicht. "Sie haben hier eine Nebelgranate nach der anderen gezogen. Aber Ihre Geschichte passt hinten und vorne nicht zusammen", begründete Schnabel den "einhelligen und zweifelsfreien Schuldspruch", wie er sich ausdrückte. Die Frau muss den Geschädigten binnen 14 Tagen die kassierten Beträge bei sonstiger Exekution zurückbezahlen. Einen erheblichen Teil hat sie bereits wiedergutgemacht. Die 47-Jährige erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.
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