Zumindest die bereits Mitte Februar fällige Basisförderung von 601.766,20 Euro wird nun eingeklagt, wie FPÖ-Anwalt Johannes Hübner ankündigte. Eine entsprechende Klage gegen die Republik Österreich werde beim Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen eingebracht, so Hübner.
Die vom Mandatsstand der Partei abhängige Zusatzförderung für die FP-Akademie wurde von der Regierung ebenfalls gestrichen und wäre am 15. April fällig. Laut Hübner wird dieser Betrag aber vorerst nicht Gegenstand des Prozesses sein, da die entsprechenden Rechtsfragen auch so geklärt werden können.
Für Hübner ist diese Argumentation aus zwei Gründen unzulässig: Erstens, weil der Freiheitliche Parlamentsklub nach wie vor unverändert besteht und nach wie vor 18 Mitglieder hat (deren Mehrheit allerdings dem BZÖ angehört). Und zweitens geht Hübner davon aus, dass für die Bemessung der Fördermittel das jeweils letzte Wahlergebnis ausschlaggebend ist und nicht allfällige Veränderungen des Mandatsstandes zwischen den Urnengängen.
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