Klagsdrohung

FPÖ-Akademie: wegen Fördergeld vor Gericht

Österreich
11.04.2006 11:05
Die Freiheitliche Akademie macht nun ernst mit ihrer Klagsdrohung im Zusammenhang mit den von der Regierung gestrichenen Fördermitteln. Das Bundeskanzleramt hatte der Parteiakademie der FPÖ Ende März sämtliche Gelder aberkannt. Damit verliert das von Ewald Stadler geleitete Institut rund 1,44 Mio. Euro.

Zumindest die bereits Mitte Februar fällige Basisförderung von 601.766,20 Euro wird nun eingeklagt, wie FPÖ-Anwalt Johannes Hübner ankündigte. Eine entsprechende Klage gegen die Republik Österreich werde beim Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen eingebracht, so Hübner.

Die vom Mandatsstand der Partei abhängige Zusatzförderung für die FP-Akademie wurde von der Regierung ebenfalls gestrichen und wäre am 15. April fällig. Laut Hübner wird dieser Betrag aber vorerst nicht Gegenstand des Prozesses sein, da die entsprechenden Rechtsfragen auch so geklärt werden können.

"Nicht förderungswürdig"

Das Bundeskanzleramt begründet die Streichung der freiheitlichen Akademieförderung damit, dass die FPÖ nicht mehr mit zumindest fünf Abgeordneten im Nationalrat vertreten ist, was laut Gesetz aber Bedingung für die Auszahlung der Mittel ist. Die FPÖ verfüge nur noch über zwei Nationalrats-Mandatare, weshalb die Freiheitliche Akademie "nicht förderungswürdig im Sinne des Publizistikförderungsgesetzes" sei.

Für Hübner ist diese Argumentation aus zwei Gründen unzulässig: Erstens, weil der Freiheitliche Parlamentsklub nach wie vor unverändert besteht und nach wie vor 18 Mitglieder hat (deren Mehrheit allerdings dem BZÖ angehört). Und zweitens geht Hübner davon aus, dass für die Bemessung der Fördermittel das jeweils letzte Wahlergebnis ausschlaggebend ist und nicht allfällige Veränderungen des Mandatsstandes zwischen den Urnengängen.

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