"Noch nachjustieren"

Kontenöffnung: Lopatka zeigt sich kompromissbereit

Österreich
26.05.2015 16:22
Nachdem die Kritik an der im Zuge der Steuerreform geplanten Kontenöffnung innerhalb der ÖVP immer lauter geworden ist, hat Klubobmann Reinhold Lopatka Kompromissbereitschaft signalisiert. Die Gesetzesvorlage werde in der jetzigen Form nicht beschlossen. Bei dem Begutachtungsentwurf handle es sich lediglich um "den Wunsch der Spitzenbeamten des Finanzministeriums", sagte Lopatka am Dienstag.

Der aktuelle Gesetzesentwurf sei von den Spitzenbeamten des Finanzministeriums, die ihre Arbeit möglichst "ohne Einfluss von außen erleichtern wollen", erarbeitet worden. Damit handle es sich nur um "eine Variante des Finanzministeriums", die im Zuge der Begutachtung noch nachjustiert werde, sagte Lopatka.

Der Gesetzesentwurf sieht eine deutlich erleichterte Einschau in Konten für die Finanz vor. Musste die Abgabenbehörde bisher ein Finanzstrafverfahren einleiten, um das Bankgeheimnis aufzuheben, genügt laut Entwurf in Zukunft, dass sie einseitig Bedenken gegen die Richtigkeit der Abgabenerklärung hat. Mit diesen Bedenken kann ein Auskunftsverlangen an die Bank gerichtet werden. An diesem Vorhaben hat es in den vergangenen Tagen vermehrt Kritik aus der ÖVP gegeben. Aber auch die Grünen, die der Regierung zur für die Gesetzesänderung benötigten Zweidrittelmehrheit verhelfen sollen, äußerten Bedenken. Die meisten Kritiker sprechen sich dafür aus, dass die Kontoeinsicht nur mit richterlichem Beschluss möglich sein soll.

"Änderungen nichts Außergewöhnliches"
Klubobmann Lopatka und ÖVP-Generalsekretär Gernot Blümel zeigten sich am Dienstag durchaus kompromissbereit und versuchten, die massive Kritik herunterzuspielen: Änderungen im Zuge der Begutachtung seien nichts Außergewöhnliches, sondern Teil des parlamentarischen Verfahrens. Die Kritik sei zudem "nicht überraschend". Die Grünen hätten von Beginn an Bedenken angemeldet und auch im ÖVP-Klub habe es bereits Diskussionen gegeben, so Lopatka. Er sei zuversichtlich, dass es zu einer Lösung kommen werde und die Regierungsparteien die benötigte Zweidrittelmehrheit bekommen.

Ähnlich äußerte sich Blümel. Wenn im Zuge der Begutachtung "gerechtfertigte Anliegen" vorgebracht werden, werde man darauf eingehen. Dafür sei das Begutachtungsverfahren ja da. Der EU-Abgeordnete Othmar Karas drückte es noch deutlicher aus: "Wenn die Kontoöffnung einen richterlichen Beschluss benötigt, dann muss es kommen."

Schieder vermisst "Handschlagqualität" der ÖVP
SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder kritisierte die Haltung der ÖVP. "Das ist eine Frage der Handschlagqualität der ÖVP. Man muss in einer Koalition zu dem stehen, was ausverhandelt worden ist", sagte Schieder am Dienstag.

"Das ist ein Entwurf des ÖVP-Finanzministers, der einstimmig beschlossen wurde, es geht nicht, dass die ÖVP zu jedem einzelnen Punkt der Steuerreform nachverhandeln will." In dem Entwurf sei klargestellt, dass es nur bei begründetem Verdacht zu einer Konteneinsicht kommen könne. Einen richterlichen Beschluss zur Kontenöffnung, wie ihn Teile der ÖVP wollen, lehne er ab.

Schelling: "Keine Willkür, keine Spitzelei"
Auch Finanzminister Hans Jörg Schelling verteidigt im Gespräch mit der "Krone" die getroffene Maßnahme. Das Bankenpaket, das bis Ende nächster Woche noch rechtlich begutachtet wird, werde genau festlegen, unter welchen Voraussetzungen die Informationen über Konteninhalte den Behörden zu erteilen sein werden. Auch in Zukunft könne niemand automatisch in Konten hineinschauen. Die Finanzverwaltung werde auch künftig nur unter gewissen Voraussetzungen die Bankabläufe kontrollieren dürfen.

Schelling: "Es wird weder Willkür noch Spitzelei geben. In der Praxis ändert sich für die steuerredlichen Bürger nichts, und auch künftig wird niemand in die Konten einsehen können, wenn eine routinemäßige Arbeitnehmer- und Einkommenssteuer erfolgt ist."

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