Betrugsprozess

Rebell oder Schwindler bei Bürgermeisterbezügen?

Oberösterreich
07.04.2006 19:21
Sein Rebellentum konnte der Paschinger Bürgermeister Fritz Böhm (66) beim Prozess um sein Doppelgehalt am Freitag in Linz nicht richtig ausspielen. Das lag zum einen an der straffen Fragestellung von Richters Erich Jahn, zum anderen an der staubtrockenen Materie, dem oberösterreichischen Bezügegesetz.

Der Prozess gegen den oft als „Rebellen von Pasching“ titulierten Bürgermeister, Porschefahrer und Barolo-Liebhaber war mit Spannung erwartet worden. Doch für flotte Böhm-Sprüche bot Richter Erich Jahn keine Bühne. Staatsanwalt Klaus Boris Theinschnack wirft dem streitbaren Kommunalpolitiker - sachlich und mit einem Appell an die Unvoreingenommenheit der Schöffen - Missbrauch der Amtsgewalt, schweren Betrug und Untreue mit einem Schaden von 360.000 Euro vor. Die Anklage dreht sich vor allem um die „Paschinger Straßenfinanzierungsges.m.b.H.“ und das Geschäftsführergehalt bzw. die Zulage zu seinem Bürgermeistersalär, die Böhm von der Gesellschaft bis vor kurzem bezogen hat.

Der Angeklagte fühlt sich weiter im Recht. Verteidiger Univ.-Prof. Wolfgang Brandstetter: „Ing. Böhm ist der Überzeugung, dass seine Funktion als Geschäftsführer, die er im Auftrag und im Interesse der Gemeinde Pasching wahrnimmt, keinen Beruf mit Erwerbsabsicht darstellt.“

„Was ist ein Beruf mit Erwerbsabsicht?“, stellte Brandstetter auch gleich die Kernfrage des Verfahrens. Die Geschäftsführertätigkeit hänge unmittelbar mit dem Bürgermeisteramt zusammen. Vergleichbar, so Brandstetter, damit, wenn ein Bürgermeister auch Aufsichtsratsvorsitzender der gemeindeeigenen Sparkasse ist. „Niemand käme auf die Idee, das als einen unabhängigen Beruf zu bezeichnen, obwohl die dafür bezahlten Vergütungen in vielen Fällen mit dem Geschäftsführergehalt vergleichbar sind.“ Deshalb habe sich Böhm zu Recht als Bürgermeister ohne Nebeneinkünfte eingestuft. „Ich wurde ja von der Gemeinde in die Gesellschaft berufen“, erklärt es der Angeklagt, der auch zurückweist, das Geschäftsführergehalt bei seinem Pensionsantrag verschwiegen und zu Unrecht eine Abfertigung bezogen zu haben. Der Prozess geht am 21. April, Böhms Geburtstag, weiter.

 

 

 

Foto: Chris Koller

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