Details jetzt fix

Steuerreform: Wer profitiert, wer belastet wird

Wirtschaft
19.05.2015 16:30
Die Gesetze zur Steuerreform sind seit Mitte Mai im Wesentlichen fertig, bis Mitte Juni wurden nur noch letzte Details geklärt. Neu ist, dass die Steuergutschrift für Einkommen unter 11.000 Euro brutto/Jahr in zwei Etappen eingeführt wird. Bei der Grunderwerbsteuer und der Mehrwertsteuer kommen zudem neue Ausnahmen.

Lohnsteuer: Profitieren werden in erster Linie alle Lohnsteuerzahler. Um diejenigen, die von der Lohnsteuer befreit sind, nicht zu benachteiligen, hat man deren Steuergutschrift auf die Sozialversicherung ("Negativsteuer") vorgezogen.

Zehn Prozent der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge, maximal 110 Euro, erhalten Niedrigverdiener beim Jahresausgleich zurück. Damit diese auch schon 2015 von der Steuerreform profitieren, tritt eine Erhöhung der Negativsteuer auf maximal 220 Euro bereits rückwirkend mit 1.1.2015 in Kraft, damit die Betroffenen (1,4 Millionen) auch bereits Anfang 2016 mehr Geld erhalten.

Das gilt nur für Arbeitnehmer, nicht für Pensionisten, und kostet laut Finanzminister Hans Jörg Schelling 50 Millionen Euro zusätzlich. Die Erhöhung der Negativsteuer auf 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, maximal 400 Euro, kommt dann 2016, wird sich also ab 2017 im Börsel auswirken.

Mehrwertsteuer: Die höhere Mehrwertsteuer (13 statt zehn Prozent) auf Hotels, Theaterkarten usw. tritt prinzipiell ab 1. April 2016 in Kraft. Ausnahmen gibt es, wenn jemand bis September 2015 eine Buchung macht, den Urlaub aber nach dem April 2016 konsumiert. Dann zahlt er noch die niedrigere Mehrwertsteuer. Gleiches gilt auch bei Theater-Abos.

Grunderwerbssteuer: Bei der Grunderwerbsteuer betrifft eine neue Ausnahme die Weitergabe von Immobilien an Ehepartner oder eingetragene Lebensgefährten (egal ob im Todesfall oder zu Lebzeiten): Bis 150 Quadratmeter sind Eigenheime, die Hauptwohnsitz sind, steuerfrei. Wenn ein Haus z. B. 180 Quadratmeter hat, dann wäre nur der Verkehrswert von 30 Quadratmetern steuerpflichtig.

Finanzminister Schelling weist darauf hin, dass die alte Regelung - zwei Prozent vom dreifachen Einheitswert innerhalb der Familie - teurer kam als die neue, wenn der Verkehrswert 250.000 Euro (davon 0,5 Prozent Steuer) nicht übersteigt.

Registrierkassen: Bei der Registrierkassenpflicht wird es eine Prämie von 200 Euro für die Erstanschaffung geben, bis 2.000 Euro dürfen von der Steuer abgesetzt werden.

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