Die Vorgangsweise der Angeklagten, die in wechselnder Besetzung agierten, war immer gleich: Ein Mann fungierte als Fahrer, ein oder zwei andere betraten unmittelbar vor Ladenschluss als "normale Kunden" das jeweilige Geschäft, an der Kassa jedoch wurde dann eine Waffe - eine täuschend echt aussehende Softgun - gezogen und Geld aus der Lade verlangt bzw. entnommen.
Insgesamt 18.000 Euro erbeutet
Schauplätze waren Lebensmittelmärkte verschiedener Handelsketten in Kleinpertholz im Waldviertel, Korneuburg, Krems, Oberhausen und Böheimkirchen. In Summe wurden rund 18.000 Euro erbeutet. Vor dem sechsten Coup am 22. November waren drei Mitglieder der Gruppe von der Polizei in Böheimkirchen gestellt worden, während dem 28-Jährigen die Flucht gelang. Er wurde später festgenommen.
Der Erstangeklagte schilderte, dass er nach seiner Haftentlassung in Litauen quasi dazu gezwungen worden war, seine Schulden durch Überfälle "abzuarbeiten". Der zweite Beschuldigte gab lediglich zu, sich bei der Festnahme mit einem gefälschten Führerschein ausgewiesen zu haben, weil ihm seiner in Deutschland abgenommen worden war. Die anderen beiden bestritten jede kriminelle Absicht für ihre Fahrten nach Österreich und erklärten, sie hätten sich nur "entspannen" und ein paar Tage Urlaub mit Freunden verbringen wollen. Dem folgte ein Richtervorhalt bezüglich einer langen Reihe von Verurteilungen unter anderem in Großbritannien.
Nur Hauptangeklagter geständig
Die beraubten Handelsangestellten und mehrere Zeugen hatten vornehmlich den 28-Jährigen auf Lichtbildern bei der Polizei wiedererkannt und auch bei der Gerichtsverhandlung identifiziert. Ein Kunde hatte dem Räuber eine Sektflasche nachgeworfen, ihn aber verfehlt, ein anderer stellte sich ihm in den Weg, worauf zwei Schüsse aus dem Schreckschussrevolver fielen. Diesen Aussagen hielt unter anderem der Zweitangeklagte entgegen, dass er im fraglichen Zeitraum in Deutschland in Haft gewesen sei und danach seine im Sterben liegende Oma in Litauen besucht habe.
Der 28-jährige Hauptangeklagte bekannte sich beim Prozess als einziger schuldig, was sich auf die Strafbemessung mildernd auswirkte. Erschwerend bei allen drei Balten waren jedoch die mehrfachen Vorstrafen. Die Beschuldigten beriefen gegen das Urteil.
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