Seit Ende Oktober 2014 ist Hannes Kartnig im Gefängnis, nachdem ihm die Fußfessel wegen verschiedener "Auftritte" (beispielsweise ein Opernbesuch oder ein Dinner im Luxushotel) entzogen worden war. 15 Monate Haft hatte er wegen seiner Finanzvergehen ausgefasst.
Seit Anfang März ist der Ex-Präsident von Sturm Graz Freigänger. Nur zum Schlafen muss er in die Justizanstalt Jakomini. Und da hat jetzt ein gemeiner Dieb zugeschlagen. In der Nacht von Montag auf Dienstag wurde Kartnigs Schließfach aufgebrochen - 1.500 Euro sind weg.
OLG entscheidet über bedingte Entlassung
Doch was den Ex-Sturm-Boss weit mehr beschäftigt, ist seine mögliche bedingte Entlassung. Zweimal wurden die Anträge abgelehnt. "Ein Promi-Malus", ist Verteidiger Roland Kier überzeugt. "Er wäre der erste Häftling, der bis zum letzten Tag bleiben muss." Kartnigs Hoffnungen ruhen jetzt beim Oberlandesgericht Graz. Das soll dieser Tage entscheiden, ob er doch nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe nach Hause darf. Fällt die Entscheidung negativ aus, bleibt die Justizanstalt für fünf weitere Monate sein Quartiergeber.
Noch nicht rechtskräftig sind die vier Jahre und sieben Monate, zu denen Kartnig im November verurteilt wurde. Kier: "Es gibt noch keine Entscheidung über die Nichtigkeitsbeschwerde."
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