Zehn Jahre Haft

Rachemord per Kopfschuss: 17-Jähriger verurteilt

Österreich
07.05.2015 18:59
Ein 17-jähriger Grazer ist am Donnerstag wegen Mordes an einem Bekannten zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte den 16-Jährigen mit einem Gewehr erschossen. Die Anklägerin sah Eifersucht und Rache wegen eines Mädchens als Motiv, der Verteidiger sprach von Notwehr. Der Geschworenensenat verfügte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Prozess hatte im März begonnen und fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da auch intime Details aus dem Leben der beteiligten Jugendlichen zur Sprache kamen. Der Angeklagte, das spätere Opfer (16) und ein 14-jähriges Mädchen hatten zwei Tage ununterbrochen miteinander verbracht. Dabei dürfte reichlich Alkohol geflossen sein, Marihuana wurde konsumiert. Die Burschen sollen der Jugendlichen dabei ein Schlafmittel verabreicht haben, bevor beide mit ihr Sex hatten. Ob der 16-Jährige seinen Freund tatsächlich dazu gezwungen hatte, sich vor seinen Augen an dem wehrlosen Mädchen zu vergehen, konnte nicht wirklich geklärt werden.

Das Trio fuhr dann gemeinsam nach Kärnten, dort soll das spätere Opfer das Mädchen in der Wohnung festgehalten haben. Der 17-Jährige holte irgendwann aus der Wohnung seines Großvaters ein Gewehr und schoss seinem Bekannten in den Kopf. Dieser soll dabei eine Gaspistole in der Hand gehalten und ihn damit bedroht haben.

"Von Versehen oder Unfall keine Rede"
Staatsanwältin Kathrin Heidinger war von der Vorsätzlichkeit der Tat überzeugt: Der 17-Jährige habe "kaltblütig, aus Eifersucht und aus dem Motiv der Rache", geschossen, und zwar ganz gezielt, denn "so ein Treffer passiert nicht einfach so". Die Notwehrversion hielt sie für unglaubwürdig, nicht zuletzt wegen der Tätowierung, die sich der Beschuldigte in der Haft machen ließ: "Vendetta" und "§75" (Mordparagraf, Anm.) würden nun groß auf seiner Brust prangen. Er sei wegen der gemeinsamen Freundin eifersüchtig gewesen und wollte den Konkurrenten aus dem Weg schaffen: "Von Versehen oder Unfall keine Rede", so Heidinger, die den Grazer als "zurechnungsfähig und gefährlich" bezeichnete.

"Er wollte die Situation dort beenden", versuchte hingegen Verteidiger Gerald Ruhri zu erklären, warum der Angeklagte mit dem Gewehr zu seinem Freund und dem Mädchen in die Kellerwohnung gegangen ist. Die Waffe hätte nur als "stärkeres Argument" dienen sollen. Es sei ein unglücklicher Zufall gewesen, dass das Projektil durch das Auge in den Kopf eingedrungen war.

Zehn Jahre Haft und Einweisung
Die Geschworenen befanden den 17-Jährigen nach rund zweistündiger Beratung für schuldig und verfügten eine zehnjährige Haftstrafe, da bei Jugendlichen nur die Hälfte des normalen Strafmaßes (zehn bis 20 Jahre bzw. lebenslänglich) verhängt werden kann. Er wird außerdem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Angeklagte meldete sofort Nichtigkeit und Berufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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