Feinstaub

Kein EU-Strafverfahren gegen die Steiermark

Steiermark
30.04.2015 15:14
Überraschend erfreuliche Post wurde gestern im Wiener Bundeskanzleramt deponiert. Mit dem Inhalt, dass die EU ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und im Speziellen die Steiermark einstellt. Das hatte sie wegen der hohen Feinstaubbelastung eingeleitet. Doch damit ist noch lange nicht alles eitel Wonne.

Hörbares Aufatmen im Landhaus: Das seit Jahren über den Köpfen diverser Umweltlandesräte schwebende Damoklesschwert der EU ist weg. Wäre die Steiermark verurteilt worden, hätte es eine saftige Geldstrafe in Millionenhöhe gesetzt. Und es hätte sich die Frage gestellt: Woher nehmen? Begründet wird der überraschende „Freispruch“ damit, dass in der Feinstaub-Hochburg Graz etliche Maßnahmen gesetzt worden seien, die zu einer Verringerung der Partikel-Belastung geführt hätten.

„Hocherfreut“ über diesen Schwenk der Kommission zeigt sich freilich Umweltreferent Kurzmann, die Steiermark habe eben ihre Hausaufgaben gemacht. Von ihm verlangt Wirtschaftsbund-Direktor Kurt Egger jetzt eine Reduktion der Feinstaub-Sanierungsgebiete. Für die Grünen besteht indes kein Grund zum Jubeln, denn die Luft bleibe schlechter als das Gesetz erlaube. Das ist schon richtig: Heuer wurde die erlaubte Grenze von 35 Überschreitungstagen bereits beinahe geknackt…

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