"Wir verstehen nicht, warum wir das bezahlen müssen. Alle Daten des Verkäufers sind bekannt", wandte sich Jungmama Denise Y. verzweifelt an die Ombudsfrau. Immerhin macht die Forderung mehr als 2.500 Euro aus.
"Manche Gemeindeabgaben haben eine sogenannte dingliche Wirkung und bleiben als offene Forderung mit dem Grundstück verbunden", erklärt Josef Kirbes von der Beratungsstelle des Landes Niederösterreich. Im Fall eines Verkaufs gehen solche Forderungen an den neuen Besitzer über. Wenn sie nicht bereits verjährt sind. Wer sich vor dieser Überraschung schützen möchte, sollte vor einem Kauf von der jeweiligen Gemeinde oder dem zuständigen Gemeindeabgabenverband einen Abgabenkontoauszug verlangen.
Für Familie Y. möchte die betroffene Gemeinde nun zumindest eine Kulanzlösung finden!
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