Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Anna-Sophia Geisselhofer sprach dem Opfer ein Teilschmerzensgeld von 25.000 Euro zu. Laut Anklage erlitt die Ehefrau eine posttraumatische Belastungsstörung, die einer schweren Verletzung gleichkommt. Zudem habe das Opfer durch Faustschläge, Fußtritte und Schläge mit Gegenständen Hämatome und Rissquetschwunden erlitten, wie Staatsanwältin Barbara Fischer erklärte.
Fehlgeburt durch Tritt in den Bauch
"Die Frau hatte keinen Wohnungsschlüssel. Sie wurde mitunter acht Stunden am Tag eingesperrt", warf Fischer dem Mann vor. Einmal habe er seiner mittlerweile 30-jährigen Frau so fest in den Bauch getreten, dass diese eine Fehlgeburt erlitten habe, sagte die Staatsanwältin.
Zu Verhandlungsbeginn im Vorjahr hatte der Verteidiger erklärt, dass die Angaben der Ehefrau "unrichtig, widersprüchlich und unglaubwürdig" seien. Im Laufe des Prozesses soll der Angeklagte die Vorwürfe offenbar nicht mehr dezitiert abgestritten, aber keine Aussagen mehr dazu gemacht haben. Der Strafrahmen in dieser Causa reichte von einem Jahr bis zu 15 Jahren Haft.
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