Stöger winkt ab

Vorratsdaten: Mikl-Leitner lässt nicht locker

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21.04.2015 11:48
ÖVP-Innenministerin Johanna Mikl-Leitner lässt bei der Wiedereinführung der wegen Verfassungswidrigkeit abgeschafften Vorratsdatenspeicherung in Österreich nicht locker. Im Ministerrat präsentierte sie am Dienstag die Leitlinien des deutschen Justizressorts zur dortigen Regierungseinigung. Von SPÖ-Seite kam Ablehnung.

Sie wolle einen Prozess für eine Nachfolgeregelung des vom Verfassungsgerichtshof gekippten Gesetzes starten, betonte die Ministerin vor der Regierungssitzung. Experten aus Justiz und Exekutive forderten eine solche, erklärte Mikl-Leitner. Angesprochen auf die in Deutschland nun viel knapper gefassten Speicherpflichten, betonte sie, dass sie "klar" kompromissbereit sei. Wichtig sei das "klare sicherheitspolitische Bekenntnis".

Infrastrukturminister Stöger gegen Datenspeicherung
Auf SPÖ-Seite will man davon nichts wissen. Infrastrukturminister Alois Stöger verwies auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs und die Aufhebung der EU-Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof. Grundrechtsschutz sei wichtig, Datenschutz sei da ganz entscheidend. "Ich glaube daher, dass in Österreich diese Vorratsdatenspeicherung nicht wieder eingeführt werden kann", sagte er.

354 Abfragen im Jahr 2013, keine wegen Terrorverdachts
Der Verfassungsgerichtshof hatte die 2012 mit dem Argument der Terrorismusbekämpfung eingeführte Vorratsdatenspeicherung im Juni 2014 mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Als Begründung hieß es, die anlasslose Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürger würde sowohl dem Grundrecht auf Datenschutz sowie Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Recht auf Privat- und Familienleben, widersprechen.

Genutzt wurde die Vorratsdatenspeicherung in Österreich bis zu ihrer Abschaffung jährlich mehr als 300-mal. 354 Abfragen aus der Justiz gab es im Jahr 2013. Keine einzige erfolgte wegen des Verdachts einer terroristischen Vereinigung. Meistens - in 113 Fällen - ging es um Diebstahl, 59 Abfragen betrafen Drogendelikte, 52 Raub. Der Rest betraf beharrliche Verfolgung, Betrug und gefährliche Drohung.

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