Die Strafe war im Dezember rechtskräftig geworden – allerdings von verschiedenen Seiten als recht milde kritisiert worden. Auch, weil der Umstand, dass er bei einer Verkehrskontrolle gar einen gefälschten niederländischen Führerschein vorgezeigt hatte, nicht in die Strafbemessung eingeflossen sein soll.
Es hätten sich daraufhin zahlreiche Zeugen gemeldet, die den Profi von Borussia Dortmund auch an weiteren Tagen hinter dem Steuer eines Autos gesehen haben wollen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Die Angaben dieser Zeugen bezogen sich demnach auf mehrere Jahre. Die aktuellen Ermittlungen laufen laut Staatsanwaltschaft bereits seit Dezember 2014.
Immerhin: Reus hat sich nach Informationen der deutschen "Bild"-Zeitung stets voll geständig und reuig gezeigt.
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