Ein Verstoß gegen Paragraph 8 des Hundehaltegesetzes – dieser regelt unter anderem Leinen- und Maulkorbpflicht – wird Plank zur Last gelegt. "Dieses Vergehen trifft nicht zu", ist der Tierschützer überzeugt, der durch seinen Gnadenhof in Laaben weithin bekannt ist. Was ist geschehen? Plank hat seinem Hund "Sammy" auf einer Wiese neben einem Supermarkt bei Altlengbach Auslauf gegönnt – ohne Leine oder Maulkorb.
Plank: "Wir waren gar nicht im Ortsgebiet"
Eine Polizistin stellte ihn zur Rede, erstattete Anzeige. Der ausgebildete Veterinär: "Mein Golden-Retriever-Mischling ist ein echter Schmusehund. Außerdem waren wir nicht im Ortsgebiet." Plank soll 100 Euro Strafe zahlen oder sieben Tage einsitzen. Bei der Behörde heißt es: "Er kann ja Einspruch erheben."
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.