Der U-Ausschuss steht bisher nur im Zeichen des Streits um die Verfahrensordnung und um die Vertuschung, von Aufklärung war noch nichts zu bemerken. "Wir müssen endlich anfangen zu arbeiten", so Krainer im Gespräch mit der "Krone". Bei der Nennung von Zeugen solle es nur wenige Ausnahmen geben - etwa Opfer von Verbrechen, verdeckte Ermittler oder Personen, die nur Hilfstätigkeiten verrichten.
Geschwärzte Akten sind für Krainer rechtlich unzulässig. Besonders negativ seien ihm die staatliche Bankenholding Fimbag und die Nationalbank aufgefallen. Sollten die Unterlagen weiterhin nicht brauchbar sein, müsse man die Leiter der Behörden vorladen, so der SPÖ-Fraktionsführer. "Wenn wir schon den Schaden aus dem Hypo-Desaster haben, dann sollten wir wenigstens daraus klug werden", so Krainer.
Auch Bures hält Schwärzungen für "unzulässig"
Auch Nationalratspräsidentin Bures hatte am Samstag betont, dass sie Akten-Schwärzungen im U-Ausschuss für "unzulässig" halte. Die Ausschussvorsitzende rechnet damit, dass die Causa bald beim Verfassungsgerichtshof landen wird. Wie ihr SPÖ-Parteikollege Krainer vertritt auch sei die Ansicht, dass die Namen der Auskunftspersonen öffentlich genannt werden sollten.
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