Fahrer-Flucht

Unfall-Lenker sprang vom Balkon

Salzburg
15.04.2015 20:03
Mit einem Sprung vom Balkon im zweiten Stock versuchte sich ein Mann in Hallein vor dem Zugriff der Polizei zu retten. Der 34-Jährige hatte zuvor auf einem Schutzweg eine junge Frau niedergefahren und war geflüchtet, ohne zu helfen. Da sich eine Zeugin das Autokennzeichen gemerkt hatte, konnte er rasch gefunden werden.

Einen gemütlichen Abend bei ihrem Bruder in Hallein verbringen, das hatte eine 21-Jährige aus Kuchl am Dienstag nach getaner Arbeit vor gehabt. Ihre Cousine kam auch mit. Doch als die beiden jungen Frauen um 21.20 Uhr in der Dorrekstraße die Fahrbahn auf dem Schutzweg überqueren wollten, kam es zu dem Unglück. Ein Pkw-Lenker hielt an, um die beiden rüber zu lassen. Der nachkommende Fahrer – der 34-jährige Halleiner – überholte und erfasste die 21-Jährige.

Junge Frau dachte: Ich muss sterben
"Ich dachte, ich muss jetzt sterben. Ich sah nur das Auto auf mich zukommen und hörte meine Cousine schreien. Dann lag ich auch schon auf der Straße", schildert das Opfer. Ihre Verwandte war ein paar Schritte vor ihr gegangen, sie blieb vom Unfall verschont. Die junge Frau sprach den Lenker an und fragte ihn, ob er betrunken sei. "Er hat nein gesagt und dann ist er davongefahren. Ich konnte selber aufstehen, aber ich hatte einen Schock und musste weinen", erzählt das Opfer. Die junge Frau wurde im Landeskrankenhaus versorgt.

Schon kurz nach dem Unfall hatte die Polizei die Adresse des Geflüchteten. Die Cousine des Unfallopfers hatte sich das Autokennzeichen eingeprägt. Als die Beamten in der Neualmerstraße beim Wohnhaus des 34-Jährigen läuteten, versuchte dieser noch zu flüchten. Er sprang vom Balkon im zweiten Stock des Gebäudes in die Tiefe. Dabei zog er sich schwere Verletzungen zu. Der Mann musste ins Universitätsklinikum nach Salzburg gebracht werden.

Zuvor wurde ihm aber noch vom Amtsarzt Blut abgenommen. Denn sowohl die Verletzte als auch ihre Cousine glauben, dass der Mann zum Unfallzeitpunkt betrunken war. Zudem sei er mit mehr als den erlaubten 30 km/h unterwegs gewesen. "Wenn die Staatsanwaltschaft das fordert, wird das Blut in der Gerichtsmedizin auf den Alkoholgehalt untersucht", so Polizeisprecher Ortwin Lamprecht zur Vorgangsweise.

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