Schlepperei-Verdacht

Salzburger Taxler landete im Häfen

Salzburg
12.04.2015 20:24
Es ist ein beliebte Methode bei Menschen, die sich illegal in der EU aufhalten: Mit dem Taxi von Salzburg nach Bayern soll die deutsche Schleierfahndung in Zügen und auf der Autobahn umgangen werden. Sonntagfrüh geriet ein unschuldiger Taxler in diese "Schlepperfalle" und saß mehrere Stunden in Bayern in Haft.

Der Chef der Taxi-Vereinigung, Peter Tutschku, alarmierte die "Krone" über den Fall: An der Kreuzung Schmiedingerstraße und Hagenaustraße in Liefering baten Sonntagfrüh fünf Männer eine Passantin, ob sie ihnen ein Taxi rufen könnte. Die Frau war hilfsbereit und rief bei "8111" an. Die Funkzentrale schickte um 7.40 Uhr den am nächsten befindlichen Wagen hin, die Afghanen und Pakistani gaben als Ziel Bad Reichenhall an. Was der Taxler nicht wusste: Seine Fahrgäste wollten illegal über die Grenze, weil sie keine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben. Der Lenker geriet prompt mit seiner Fuhr zwischen Freilassing und Ainring in eine Kontrolle der bayerischen Schleierfahndung, die nicht lang fackelte: Der Salzburger Taxler wurde wegen des Verdachts der Schlepperei fest genommen.

Taxi-Chef protestiert vehement dagegen
Für Tutschku ist diese vorauseilende Kriminalisierung der Taxifahrer nicht mehr akzeptabel: "Es ist ja nicht das erste Mal, dass so etwas passiert. Die bayerische Staatsanwaltschaft hätte einfach nur bei uns fragen können. Die Leitstelle hat den Wagen nach dem Anruf der Frau hingeschickt. Wie soll da jemals eine Verbindung zwischen Fahrer und den fünf Männern bestehen?" Am Sonntag sei vorerst auch niemand bei der Justiz erreichbar gewesen. Erst nach einigem Druck gaben die Bayern nach und ließen den Salzburger wieder frei.

Tutschku will nicht mehr nach Bayern fahren
Für Peter Tutschku ist nun eine Grenze erreicht: "Wir werden diese Woche besprechen, ob wir überhaupt noch über die Grenze fahren. Die Staatsanwaltschaft in Traunstein ist der Meinung, unsere Taxler sollen die Ausweise der Fahrgäste kontrollieren. Sicher nicht: Wir sind weder Behördenvertreter, noch sind wir dazu ausgebildet oder rechtlich befugt."

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