Die Frau hatte nie eine Mahnung oder Rechnung erhalten: "Angeblich bin ich nicht auffindbar gewesen, obwohl ich an meiner jetzigen Adresse gemeldet bin." Im Zuge einer Vorsprache bei der Rechtspflegerin stellte sich heraus, dass Name und Geburtsdaten nicht übereinstimmen.
Frau N. erhob außerdem Einspruch gegen die Forderung. "Die Gehaltsexekution wurde zwar eingestellt, danach habe ich aber trotzdem eine Mahnung von der Fernwärem erhalten. Muss ich wirklich die Heizkosten für eine Wohnung bezahlen, in der ich seit fast 20 Jahren nicht mehr wohne, und für meinen verstorbenen Mann, von dem ich genauso lange geschieden bin?", wandte sich die Wienerin verzweifelt an uns.
Nein, muss sie nicht! Wien Energie teilte uns auf Anfrage umgehend mit, dass die Mahnung ein Irrtum gewesen sei. Und zur Exekution sei es nur deshalb gekommen, weil Frau N. nie ihren Umzug bekannt gegeben hatte und der Anschluss in der ehemaligen Wohnung noch immer auf ihren Namen gemeldet gewesen war.
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