Weil der Aufenthaltsort des Mannes seit 2011 unbekannt ist, kein Arbeitgeber ausfindig gemacht werden konnte und auch ein Privatdetektiv erfolglos war, erlaubte Richter Matthew Cooper die Übermittlung der Scheidungspapiere über das Internet. Es sei zudem nicht davon auszugehen gewesen, dass eine Information per Zeitungsanzeige den Ehemann erreicht.
Der Anwalt der Frau muss nun drei Wochen lang wöchentlich eine Nachricht schicken und zusätzlich versuchen, ihn telefonisch sowie per Textnachricht auf dem Handy zu erreichen, dann gelten die Papiere als übermittelt.
Laut "New York Daily News" vom Montag fand der erste Kontaktversuch bereits statt, brachte aber kein Ergebnis. Die beiden hatten sich demnach angeblich zerstritten, weil der Mann eine von seiner Frau gewünschte Hochzeitszeremonie in Ghana ablehnte, dem Heimatland der beiden.
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