Fahrervermittlung

Uber wehrt sich gegen deutsches Gerichtsurteil

Web
01.04.2015 15:28
Die EU-Kommission untersucht eine Beschwerde des Fahrdienstanbieters Uber gegen Deutschland. "Wir können bestätigen, dass wir zwei Beschwerden über Frankreich und eine über Deutschland erhalten haben", sagte ein Sprecher der EU-Kommission in Brüssel. Teilweise waren die Beschwerden durch Medienberichte bereits bekannt.

Die Prüfung der Beschwerde bedeutet noch nicht den Beginn eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland, wie der Sprecher klarmachte. "Wir nehmen uns Zeit um zu analysieren, anzugucken und zu studieren."

Erbitterter Widerstand durch Taxler
Das 2009 in den USA gegründete Unternehmen Uber bietet unter anderem Fahrdienste per Smartphone an. Dabei greift Uber auf private Fahrer und deren Autos zurück. Dieser Dienst ist in vielen Ländern umstritten und stößt auf den erbitterten Widerstand etablierter Taxiunternehmen. Uber ist inzwischen aber in mehr als 200 Städten in über 50 Ländern verfügbar.

In Deutschland musste Uber erst Mitte März für das Angebot UberPop vor einem weiteren deutschen Gericht eine Niederlage einstecken. Das Landgericht in Frankfurt am Main untersagte dem Unternehmen, bundesweit Fahrten mit Privatfahrern ohne behördliche Beförderungslizenz zu vermitteln. Das Angebot war nach Ansicht des Gerichts wettbewerbswidrig.

Lizenzlose Fahrer sind ein Problem
Uber kämpft an verschiedenen gerichtlichen Fronten um UberPop und zog dabei in Deutschland bisher stets den Kürzeren. Kernstreitpunkt rund um den Dienst UberPop ist, dass dieser von Fahrern in Privatwagen angeboten wird, die anders als normale Taxifahrer in der Regel über keine amtlichen Lizenzen zur Fahrgastbeförderung verfügen.

Die EU-Kommission steht Uber nicht von vornherein kritisch gegenüber, wie der Behördensprecher am Mittwoch klarmachte. "Wir schließen nicht die Türen vor Möglichkeiten durch neue Technologien", sagte er. Zugleich liege es in der Hand der Mitgliedstaaten, die Regeln für Verkehrsmittel wie etwa Taxis aufzustellen. Dabei müssten sie sich aber an Grundsätze wie die Nicht-Diskriminierung und die Niederlassungsfreiheit halten.

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