"Krone"-Ombudsfrau

Absurdes Urteil zu Auto-Folgeschaden

Ombudsfrau
31.03.2015 11:43
Stellen Sie sich vor, Ihr Neuwagen, noch kein Jahr alt, hat innerhalb der Garantiezeit einen Motorschaden. Trotz Reparatur läuft das Fahrzeug nie mehr fehlerfrei, weil der Motor dauerhaft geschädigt wurde. Sie klagen den Hersteller und verlieren bei Gericht. Weil dieses eine skurrile Vorstellung von Folgeschäden hat.

Rund 37.000 Euro hat Marcell N. im Juli 2010 für sein neues Auto bezahlt. Schon im Mai 2011 gab es gravierende Probleme. Während der Fahrt löste sich der Keilriemen, die Zylinderkopfdichtung brannte durch, an zwei Zylinderköpfen entstanden kleinste Risse. Repariert wurde auf Garantie. Die Risse im Zylinderkopf blieben und vergrößerten sich, was innerhalb der Garantiezeit zu weiteren Schäden am Motor führte. Nach mehreren Reparaturen wollte der Hersteller keine weiteren Kosten übernehmen.

Herr N. ging vor Gericht und bekam zunächst Recht. Das Handelsgericht Wien hob das Urteil aber auf. Die absurde Begründung: Folgeschäden seien von der Garantie nicht gedeckt! Diese komische Auslegung könnte weitreichende Folgen haben. "Die entsprechende Klausel in den Garantiebedingungen bezieht sich unserer Ansicht nach auf beispielsweise Körperschäden, wenn durch den Motorschaden ein Unfall passiert, aber doch nicht auf einen Folgeschaden am Fahrzeug, der aus einem Fahrzeugmangel entstanden ist", so Konsumentenschützer Peter Kolba. Herrn N. bleibt nun "dank" des Urteils nur noch die außerordentliche Revision. Der Rechtsstreit hat ihn bisher rund 15.000 Euro gekostet. Für seinen nicht mehr fahrtauglichen Wagen hat er gerade noch 10.000 Euro von einem Interessenten bekommen...

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